«Vorstösse werden hinausgeschoben statt beantwortet»
Im April erschien der Geschäftsbericht des Regierungsrates vom Jahr 2017. Darin sind die pendenten erheblich erklärten Vorstösse aufgelistet: 22 sind innert der Frist von 2 Jahren nicht erledigt worden, der Älteste stammt aus dem Jahr 1999.
pd. «Weshalb wurden die Fristverlängerungsanträge nicht fristgemäss dem Kantonsrat vorgelegt?», ist die erste Frage, welche die FDP-Kantonsräte Heinz Theiler (Goldau) und Marlene Müller (Wollerau) der Regierung mittels Interpellation stellt. Gemäss §56a der Geschäftsordnung des Kantonsrates (Regelung des Vollzugs von Einzelinitiativen, Motionen und Postulaten) soll dem Kantonsrat «sobald wie möglich, aber spätestens innert zwei Jahren eine Vorlage bzw. ein Bericht unterbreitet werden, sofern nicht mit der Erheblicherklärung eine abweichende Frist vorgegeben wird. Der Kantonsrat kann die Frist auf begründeten Antrag hin verlängern. Der Antrag ist drei Monate vor Fristablauf zu stellen».
22 Vorstösse, bei denen die Frist von 2 Jahren abgelaufen ist
Theiler und Müller haben genau hingeschaut und kommen zum Resultat: «Die Liste umfasst ganze 22 Vorstösse bei denen innert zwei Jahren dem Parlament keine Vorlage unterbreitet worden ist. Der älteste Vorstoss wurde im Jahr 1999 eingereicht. Bei 12 von diesen 22 Vorstössen wird nun im Jahresbericht ein Antrag auf Fristerstreckung zum Teil bis 2020 gestellt. Bei einigen von diesen Anträgen wäre die Frist aber bereits Ende 2017 abgelaufen, ohne dass gemäss §56a GO-KR rechtzeitig eine Verlängerung beantragt worden ist.»
Vorstösse sind auch Aufsichtsinstrumente
Aber nicht nur die Summe und das Alter der pendenten Vorstösse lassen aufhorchen. Die beiden Kantonsräte finden es unpassend, dass vom Parlament erheblich erklärte Vorstösse lediglich summarisch im Jahresbericht mit einem übersehbar kleinen Antrag zur Fristerstreckung erfasst werden. «Vorstösse sind politische Instrumente der Aufsichts- und Gesetzlegungstätigkeit des Parlamentes. So werden sie aber über Jahre hinausgeschoben, bleiben unbearbeitet und unbeantwortet», sagt Heinz Theiler. «Es ist bei mehr als einem Vorstoss der Fall, dass der Einreicher nicht einmal mehr Mitglied des Kantonsrats ist. Und es erscheinen nicht bei allen Vorstössen nachvollziehbare Gründe für die mehrfache Aufschiebung.»
Jahresbericht ablehnen?
Stellt sich noch formal die Frage, was zu tun ist, wenn der Kantonsrat mit einem Fristverlängerungsantrag nicht zufrieden ist: «Muss dann der ganze Jahresbericht 2017 abgelehnt werden? Einige Fristverlängerungsanträge werden nämlich sehr mager begründet», fragen Heinz Theiler und Marlene Müller zum Schluss. Interessant sind diese Zahlen auch in dem Zusammenhang, dass in den letzten drei Jahren auffällig viele Kantonsratssitzungen aus «Mangel an zu behandelnden Sachgeschäften» abgesagt wurden.