Im Gesetzgebungsprogramm 2021 – 2022 der Schwyzer Regierung wurde auch eine neue, faire Kostenverteilung der KESB Massnahmen aufgenommen. Bis jetzt mussten die Gemeinden/Bezirke diese Kosten vollumfänglich übernehmen, ohne, dass die Gemeinden ein Mitsprachrecht für die festgelegten Massnahmen hatten. Auch konnten die Gemeinden keine Einsprache zu den angeordneten Massnahmen vollziehen. Diese Sachlage wurde im Kantonsrat und seitens der Gemeinden/Bezirke immer wieder thematisiert.