Krebsregister: «Nur die nötigsten Daten erfassen»
In ihrer Vernehmlassung für die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes zur Führung eines Krebsregisters fordert die FDP.Die Liberalen den Kanton auf, mit den Daten sensibel umzugehen.
pd. Die FDP.Die Liberalen nimmt den Datenschutz sehr ernst, weshalb sie die kritische Frage stellt, ob wirklich so viele persönliche Daten für die Führung eines Krebsregisters erhoben werden müssen? «Krebs ist keine übertragbare Krankheit und stellt das Gesundheitswesen trotzdem vor grosse Herausforderungen. Wie weit aber ein Krebsregister helfen kann, ist ungeklärt», sagt Marlene Müller, Parteipräsidentin der FDP.DieLiberalen Kanton Schwyz.
Bei den Strafbestimmungen übers Ziel hinausgeschossen?
Zudem soll neu im Gesundheitsgesetz wird unter Strafbestimmungen ein zusätzlicher Absatz e) eingeführt werden. Dabei soll geregelt werden, dass wenn eine meldepflichtige Person eine Krebserkrankung nicht meldet, diese unter der gleichen Strafbestimmung geführt wird, wie wenn bewilligungspflichtige Tätigkeiten ohne Bewilligung ausführt wird. Die Höhe der möglichen Busse beim Ausbleiben der Meldung wird gleichgesetzt mit einem schwerwiegenden Vergehen, bei welcher Personen zu Schaden kommen können. «Diese Strafbestimmung ist nach Meinung der FDP nicht verhältnismässig und schiesst über das Ziel hinaus», sagt Müller.
Bundesgesetzgebung reicht
Im für das vorliegende Gesundheitsgesetz massgebenden Bundesgesetz KRG Art. 36 wird die Verjährungsfrist auf fünf Jahre angesetzt. Hier ist für die FDP.Die Liberalen nicht schlüssig, weshalb der Kanton Schwyz strengere Bestimmungen erlässt. «Unserer Meinung nach ist die geltende Regelung im Bundesgesetz ausreichend, weshalb wir eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vorschlagen», sagt Marlene Müller abschliessend.
Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes (Krebsregistrierung)