Medienmitteilung vom 24. Januar 2018

Unvereinbarkeitsregelung soll geprüft werden

Mitglieder der Verwaltung können auch Mitglieder des Kantonsrats sein – und sich dadurch selber beaufsichtigen und beauftragen. Ist das richtig? Diese Frage stellen sich Kantonsräte der FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz.

Bereits im Jahr 2009 schrieb der Regierungsrat, dass mit der Aufnahme einer Unvereinbarkeits¬bestimmung in die Verfassung des Kanton Schwyz künftig Konfliktpotential beseitigt würde und die personelle Trennung der Gewalten konsequenter verwirklicht werden könnte. Die Verfassung des Kantons Schwyz vom 24. November 2010 sieht in § 41 zur Wählbarkeit auch vor, dass das Gesetz weitere Wählbarkeitsvoraussetzungen und Ausnahmen vorsehen kann. Deshalb stellen einige FDP-Kantonsräte die Frage, ob es nicht auch im Kanton Schwyz Sinn macht, eine Unvereinbarkeitsregelung festzulegen, wie es viele andere Kantone kennen.

Politisch heikles Thema

«Es ist uns bewusst, dass wir mit diesem Vorstoss eine politisch heikle Diskussion anstossen. Nicht zuletzt auch deshalb, weil je nach Vorschlag des Regierungsrates ehemalige oder aktuelle Kantonsräte oder Kantonsrätinnen betroffen sein könnten», sagt Kantonsrat René Baggenstos (Ingenbohl). Und ergänzt: «Es ist uns ein Anliegen zu betonen, dass wir mit unserem Vorstoss eine sachliche Betrachtung der Situation wünschen, den Blick für die Gewaltentrennung schärfen und nicht auf irgendwelche Mandatsträger oder Mandatsträgerinnen abzielen».

Loyalitätskonflikte eliminieren

Die Kantonsräte stellen mit dieser Motion die Frage, ob es richtig ist, dass Mitglieder der Verwaltung auch Mitglieder des Kantonsrates sein können. Und sich in dieser Funktion sowohl selber beaufsichtigen als auch selber beauftragen. «Wir sehen hier auch Loyalitätskonflikte, die sich wohl oder übel ergeben. Stellen Sie sich vor, der Amtsvorsteher muss in einer Kommission Red und Antwort stehen. Und in dieser Kommission sitzt ein Angestellter von ihm», führt Baggenstos weiter aus. Mit dieser Motion soll der Regierungsrats eine  mehrheitsfähige Unvereinbarkeitsregelung im Sinne einer gut funktionierenden Demokratie ausarbeiten.

 

Motion vom 24. Januar 2018