Medienmitteilung vom 22. Oktober 2012

FDP will Steuerentlastung für Familien mit Kindern

 

Die FDP-Fraktion unterstützt einstimmig eine Motion aus den eigenen Reihen, die eine Steuergerechtigkeit für Familien fordert. Denn heute besteht eine ungleiche Besteuerung von verheirateten und unverheirateten Paaren mit Kindern, aber auch von Alleinerziehenden.


Die damaligen Motionäre, die FDP-Kantonsräte Kuno Kennel, Irene Thalmann, Sibylle Ochsner und Paul Hardegger, fordern von der Schwyzer Regierung eine gesetzliche Vorlage die sich inhaltlich an der Regelung des Bundes orientiert. Gemäss Bundesgesetz sind die Kantone nämlich verpflichtet, innert zweier Jahre nach Inkrafttreten (also 1.1.2013) einen Abzug für nachgewiesene Kosten für Drittbetreuung von Kindern bis und mit 14 Jahren zu gewähren. Die Kantone können die Abzugshöhe auf kantonaler Ebene selber bestimmen. Im Gegenzug entfällt der bisherige Paulschalabzug, der nur für erwerbstätige Alleinerziehende galt.

 

Eigenverantwortung nicht bestrafen

Zentrales Ziel der Motion ist die Steuergerechtigkeit. «Ehepaare mit zwei Einkommen kommen steuerlich in eine höhere Progression und zahlen somit mehr Steuern», sagt FDP-Fraktionspräsidentin Sibylle Ochsner (Galgenen). «Wenn nun dabei noch Kinder fremdbetreut werden, fallen ausgewiesene Kosten an. Dies mit der Folge einer steuerlichen Doppelbelastung, die in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit steht.» Nach Meinung der FDP geht es hier auch um Eigenverantwortung. «Und genau diese darf nicht bestraft werden», meint Sibylle Ochsner. «Ob Einverdiener- oder Zweiverdienerhaushalt; jede Familie soll selber wählen dürfen. Niemand soll aufgrund der bevorzugten Lebensform benachteiligt werden. Anstatt Giesskannenbeiträge hätte diese Motion steuerliche Abzüge aufgrund der ausgewiesenen, tatsächlichen Kosten zur Folge.» Konkret würde dies nach Ansicht der FDP heissen: Die Abzüge von maximal 10'000 Franken jährlich sind nur für nachgewiesene Kosten für Drittbetreuung von Kindern möglich und der Abzug gilt pro Kind bis und mit 14. Lebensjahr. Zudem ist Bedingung, dass die Kinder im gleichen Haushalt wie der Steuer- und Unterhaltspflichtige wohnen müssen. Und besonders wichtig für die FDP: «Die Betreuungskosten müssen in direktem Zusammenhang mit der Erwerbstätigkeit, der Erwerbsunfähigkeit oder der Ausbildung der steuerpflichtigen Person stehen», erklärt Sibylle Ochsner weiter. «Nur so ist diese Entlastung auch wirklich fair.»

 

Text: Roger Bürgler