«Dem Gewässerunterhalt mehr Beachtung schenken»
In ihrer Vernehmlassung für die Teilrevision zum kantonalen Wasserrechtsgesetz spricht sich die FDP.Die Liberalen für eine klarere Regelung aus: Das Gesetz soll in erster Linie den Schutz von Menschen und erheblichen Sachwerten regeln.
pd. Die Teilrevision sieht die Beibehaltung der bisherigen Wuhrkorporationen vor, was die FDP unterstützt. «Wichtig ist uns, dass das Gesetz möglichst schlanke Strukturen vorsieht und die Verlagerung der Aufgaben wenn immer möglich auf die tiefste Ebene vornimmt», sagt Kantonsrat Peter Dettling. Und weiter: «Wir finden auch die Delegation bisheriger Aufgaben an das zuständige Amt größtenteils zielführend, jedoch bei finanziellen Angelegenheiten wie Beiträgen usw. sehen wir dies deutlich anders. Hier müsste unserer Meinung nach die Kompetenz beim Regierungsrat bleiben.»
Was sind öffentliche Gewässer und wer ist für was verantwortlich?
Die Definition des Begriffs «Öffentliches Gewässer» muss generell geklärt und klar geregelt werden, damit Rechtsunsicherheiten gar nicht entstehen können, ob nun ein bestimmtes Gewässer als öffentliches oder privates Gewässer qualifiziert wird. Wir begrüssen eine klare Regelung mit der Zuteilung der Hoheit über fliessende Gewässer an die Bezirke und stehende Gewässer an den Kanton. Es sollen aber auch Verantwortlichkeiten und Kompetenzen über Neubau, Unterhalt und Renaturierungen auf derselben Stufe angesiedelt werden, damit es möglichst wenig Probleme mit Schnittstellen gibt.
Der Gewässerunterhalt muss klar definiert werden
Ein äusserst wichtiges und zentrales Thema ist der Gewässerunterhalt, der aus Sicht der FDP eindeutig zu wenig thematisiert wird, respektive gänzlich fehlt. Gerade bei der Realisierung von Wasserbauprojekten sollte dem späteren Gewässerunterhalt mehr Beachtung geschenkt werden.
Finanzielle Auswirkungen unklar
Massgebender Bestandteil für die Beurteilung der Teilrevision ist für die FDP die finanziellen Auswirkungen. Einerseits entstehen neuen Aufwendungen bei den kantonalen und kommunalen Stellen, andererseits entstehen Kosten bei weiteren direkt betroffenen Dritten. «Wir wollen wissen, was die Kosten für die vorgesehenen zusätzlichen Kommissionen auf Stufe Bezirk oder auch zusätzlichen einzelnen Stellen auf Kantonsstufe im Rahmen der zusätzlichen Aufgaben sind», sagt Peter Dettling. Als Beispiel werden die Revitalisierungsplanung und die erweiterten Aufgaben betreffend Seeufern oder auch allfällige Begleitgruppen und –kommissionen genannt. Die FDP fordert deshalb die Regierungsrat auf, detailliert auf die Kostenseite einzugehen und die durch die Teilrevision entstehenden Mehrkosten auf Stufe Kanton, Bezirk und Gemeinden auszuweisen.