FDP-Fraktion unterstützt die Regierung
Die FDP-Fraktion unterstützt die Schwyzer Regierung gleich in zwei wichtigen Vorlagen. Sowohl das zweite Paket der Teilrevision des Justizgesetzes wie auch die Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes werden von den Liberalen klar befürwortet.
Das zweite Paket der Teilrevision der Justizgesetzgebung sieht eine Optimierung der geltenden Organisation der Strafverfolgung und des Strafvollzugs im Kanton Schwyz vor. Die bisherige Aufteilung auf zwei Träger, die Bezirke und den Kanton, führt immer wieder zu Abgrenzungsfragen. Die Absicht der Schwyzer Regierung, Strafverfolgung und Strafvollzug deswegen auf den Kanton zu übertragen, wird von der FDP-Fraktion einstimmig unterstützt.
«Alter Zopf abschneiden »
«In der Strafverfolgung kommt es heute oft zu Handwechsel von der kantonalen Staatsanwaltschaft zu den Bezirksstaatsanwaltschaften oder umgekehrt», sagt der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern. «Wenn Zuständigkeiten mitten im Verfahren ändern, weil zum Beispiel neue Delikte, eine Änderung des Deliktsbetrags oder eine andere Qualifizierung von Delikten vorliegen, dann ist dies für eine effiziente und auch saubere Durchführung des Strafverfahrens sicherlich nicht förderlich.» Das führe auch unweigerlich zu einem erheblichen Mehraufwand für alle Beteiligten. «Dass dies ohne eigentlichen Nutzen auch finanziell aufwändig ist, ist die logische Folge», sagt Markus Kern weiter. Zum einen sind sowohl die Bezirke als auch der Kanton für den Strafvollzug zuständig, wobei die Bezirke den Vollzug ihrer Strafurteile grundsätzlich an den Kanton übertragen. Zum anderen besteht zwischen den Staatsanwaltschaften der Bezirke und dem Amt für Justizvollzug ein erheblicher behördeninterner Finanzaufwand und -transfer (Kostenvergütungen, Überweisung eingezogener Gelder aus Bussen, Geldstrafen, Verfahrenskosten, etc.), der auf beiden Seiten zu einer Vielzahl von Rechnungsstellungen oder Buchungen und somit zu unnötiger Bürokratie führt. Und dies ist jeweils noch mit einem entsprechenden Kontrollbedarf verbunden. «Mit der vorbereiteten Kantonalisierung entfallen diese Schnittstellen», sagt Markus Kern. Die Abläufe würden vereinfacht und gestrafft. Zudem könne das Personal der Staatsanwaltschaft unter einheitlicher Führung effizienter und gezielter eingesetzt werden. «Dies alles führt schliesslich dazu, dass die Mittel sparsam und wirkungsvoll eingesetzt werden», so Markus Kern. «In diesem Fall darf also ohne den Förderalismus in Frage zu stellen, ein alter Zopf abgeschnitten werden.»
Gute bürgerliche Zusammenarbeit
Auch die Teilrevision des kantonalen Planungs- und Baugesetzes ist innerhalb der FDP-Fraktion unbestritten. «Vor allem auch, weil es unsere Regierung in Zusammenarbeit mit der zuständigen Kantonsrats-Kommission geschafft hat, das Gesetz unkompliziert und fast nach den Minimalanforderungen des Bundes auszugestalten», erklärt FDP-Kantonsrat und Baufachmann Josef Landolt aus Einsiedeln. «So sieht das Gesetz vor, dass die Belastungen für Grundbesitzer bei Ein-, Um- oder Aufzonungen tief gehalten werden.» Basis für die kantonale Teilrevision ist das revidierte Raumplanungsgesetz des Bundes, das der Souverän 2013 angenommen hat. «Wir sind der Regierung für diese schlanke Umsetzung dankbar und teilen auch die Meinung, dass der Umgang mit Grund und Boden nicht als Fiskalquote für einen potenteren Staatshaushalt herhalten soll.» FDP-Fraktionspräsident Dominik Zehnder (Bäch) zeigt sich auch erfreut, dass dank einer intensiven Zusammenarbeit der drei bürgerlichen Parteien die eigentumsfeindlichen und fiskalpolitischen Bestimmungen der ersten Planungs- und Baugesetz-Vorlage gestrichen oder stark abgeschwächt wurden. «Dank des breiten Konsens ist zu erwarten, dass die bundesrechtliche Verpflichtung der neuen Raumplanungsgesetz-Bestimmungen zeitgerecht umgesetzt wird, womit das drohende Baumoratorium abgewendet werden kann.»
Text: Roger Bürgler