Klares Bekenntnis der FDP-Fraktion für Schifffahrt

Die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee ist ein weiteres Opfer der Corona-Pandemie. Darum ist die FDP-Fraktion für einen Teilverzicht der staatlichen Darlehen.

«Ein teilweiser Darlehensverzicht bei der Schifffahrtsgesellschaft ist zwar schmerzlich», sagt FDP-Fraktionspräsident Ivo Husi (Ibach). «Ich bin überzeugt, es ist im Gesamtinteresse der Zentralschweiz, der Bevölkerung und des Tourismus, dass die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee diese Krise übersteht», ergänzt FDP-Kantonsrat Reto Keller aus Einsiedeln. 

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Der Einsiedler FDP-Kantonsrat Reto Keller ist überzeugt, dass der Teilverzicht des Darlehens an die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee vertretbar und im Sinne der ganzen Zentralschweiz ist.

FDP glaubt an Erfolg in Zukunft

Die SGV sei ein weiteres Opfer der Corona-Massnahmen, so Keller. «Das Unternehmen ist zudem durch die Maschen der Bundeshilfe für touristische Angebote gefallen.» Daher ist die FDP-Fraktion – zwar mit wenig Begeisterung, aber doch mit der nötigen Portion Verständnis – einstimmig der Meinung, dass im Gesamtinteresse der Zentralschweiz die Schifffahrtsgesellschaft Vierwaldstättersee diese Krise übersteht. «Und dafür ist dieser Teilverzicht in der unverschuldeten Lage der SGV vertretbar», so Reto Keller. Die FDP-Fraktion glaubt zudem an die Chancen auf eine ertragreichere Zukunft der Schifffahrtsgesellschaft nach Corona. «Wir sind überzeugt, dass das restliche Darlehen ordentlich zurückgeführt werden kann und hoffen mit diesem Teilverzicht, dass die Fortführung der Schifffahrtsgesellschaft gesichert ist», ergänzt FDP-Fraktionspräsident Ivo Husi.

Wartgeld-Entschädigung ist nicht Kantonssache

Mit einer Motion wurde letzten Herbst vom Regierungsrat gefordert, die Rechtsgrundlage zu schaffen, mit welcher die Pikettdienste der frei praktizierenden Hebammen kostendeckend und zeitgemäss entschädigt werden. Die FDP-Fraktion ist der Meinung, dass die rechtliche Grundlage für die Zuständigkeit ausserhalb von stationären Leistungen nicht dem Kanton obliegt. «Es ist daher klar, dass der Kanton diese Leistungen nicht zu tragen hat», sagt FDP-Kantonsrat Gregor Achermann aus Schwyz. Zudem bestehe jetzt schon eine gesetzliche Grundlage, die es den Gemeinden erlaubt, den Hebammen ein kostendeckendes Wartgeld für ihren Pikettdienst auszurichten. Die FDP-Fraktion ist jedoch der Meinung, dass die Gemeinden diese Ausrichtung eines Wartgelds selber entscheiden dürfen. «Eine gesetzliche Verpflichtung würde für viele Gemeinden eine zusätzliche Mehrbelastung bedeuten», so Achermann. Die FDP-Fraktion steht klar hinter dem Beschluss des Regierungsrats und beantragt grossmehrheitlich die entsprechende Motion als nicht erheblich zu erklären.