FDP sagt Ja zur Entlöhnung und Nein zur Abfindung

Die Schwyzer Regierungsräte sollen im nationalen Vergleich angemessen entlöhnt werden, findet die FDP. Mit dem Vorschlag der Abfindung – vor allem bei einer 

FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller (Wollerau) ist mit einer zeitgemässen Besoldung der Regierungsräte einverstanden. Nicht aber mit dem vorgeschlagenen Abfindungs-Modell.

Mit der wachsenden Komplexität der öffentlichen Verwaltung kann eine Regierungstätigkeit heute nicht mehr nur als neben- oder halbamtlich definiert werden. Dieser Meinung ist auch die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz, welche das entsprechende, von der Staatswirtschaftskommission (STAWIKO) erarbeitete, neue Gesetz unter die Lupe nahm.

Fragwürdige «Exklusivität»

«Wir haben uns mit der Vernehmlassung auseinandergesetzt und findet diese grundsätzlich gut», sagt FDP-Kantonalpräsidentin und Kantonsrätin Marlene Müller (Wollerau). «Ein Schwyzer Regierungsrat ist schlicht und einfach in einem 100 Prozent-Pensum für den Kanton tätig und soll nicht weniger verdienen als langjährige Chefbeamte.» Mit dem Vorschlag der STAWIKO würden die Schwyzer Regierungsräte mit einem Jahresgehalt von 250'000 Franken ziemlich exakt im nationalen Durchschnitt liegen. Heute ist man im untersten Bereich. 12'000 Franken werden pauschal noch als Spesen vergütet. «Das ist ein guter und fairer Vorschlag», sagt Marlene Müller. Der Wechsel zum «Vollamt» bedeutet aber auch, dass gemäss Vorlage die Schwyzer Regierungsratsmitglieder keine Nebenbeschäftigungen mehr wahrnehmen dürfen. «Wir bedauern diese Neuregelung vor allem aus einem Grund. Potentielle Regierungsratskandidaten verzichten möglicherweise auf eine Kandidatur, da sie nicht einmal mehr im Verwaltungsrat ihrer eigenen Firma tätig sein dürften.» Hier gehe die Vorlage zu weit, sind die Liberalen überzeugt.

Eigenartiges Abfindungsmodell

Befremden löste bei der FDP der Umstand aus, dass ein Schwyzer Regierungsrat nach einem freiwilligen Rücktritt bis zu 18 Monatslöhne oder rund 375'000 Franken Abfindung bekommt. «Mit der neuen Besoldung würden ja die Leistungen im Amt korrekt abgegolten und dann braucht es keine solche Fallschirme mehr», findet Marlene Müller. «Noch unverständlicher ist der Umstand, dass die Abfindung bei einer Nichtwiederwahl sogar bis 24 Monatslöhne oder rund eine halbe Million Franken betragen soll. «Das Volk hat das Recht einen Regierungsrat abzuwählen, dass dieser dann aber noch höher belohnt wird als bei einem freiwilligen Rücktritt, ist in unseren Augen unlogisch.», sagt Marlene Müller weiter. «Wenn schon eine Abfindung, dann müsste diese je nach Alter und Grund entsprechend abgestuft werden.»

Text: Roger Bürgler