Das Einführungsgesetz zum Umweltschutzgesetz regelt im Kanton Schwyz auch die Handhabung der Abfallgebühren. Und die Kostendeckung bei der Erhebung dieser Gebühren setzt zwingend auf zwei Gebührennormen. Eine Mengengebühr und eine Grundgebühr. Letzteres sollte unter Anwendung des Subsidaritätsprinzips nicht so stur sein und den Gemeinden Gestaltungsraum geben.
Im Sinne einer umweltgerechten Entsorgung
Dieser Meinung sind FDP-Fraktionspräsident Dominik Zehnder (Bäch) und dessen Fraktionsmitglied Willi Kälin (Pfäffikon). Sie stören sich an der heutigen Formulierung, die es den Gemeinden nicht erlaubt, bei Bedarf auf eine Grundgebühr zu verzichten. «In einigen Gemeinden besteht jedoch ein Bedürfnis nach mehr Gestaltungsfreiheit bei der Festlegung der Abfallgebühren», sagt Dominik Zehnder. «Unter Anwendung des Subsidiaritätsprinzips schlagen wir daher vor, die heutige Formulierung in eine Kann-Formulierung umzuwandeln.» Zulässig sollen auch Modelle sein, bei denen die Grundgebühr anhand von Grundstückflächen und/oder Nutzflächen erhoben werden. «Mit diesen Änderungen geben wir den Gemeinden mehr Gestaltungsfreiraum, ohne die umweltgerechte, effiziente und kostendeckende Entsorgung des Abfalls aufs Spiel zu setzen», ist FDP-Kantonsrat Willi Kälin überzeugt.
Text: Roger Bürgler