FDP möchte Gemeinden nicht mehr belasten

In ihrer Vernehmlassung fordert die FDP des Kantons Schwyz, dass der Kanton künftig die gesamten Kosten der Ergänzungsleistungen übernimmt.

Die Teilrevision des Gesetzes über Ergänzungsleistungen zu Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung kommt gemäss FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz zu einem denkbar schlechten Zeitpunkt. Der Regierungsrat schlägt im Bericht der Finanzen 2020 nämlich vor, die Soziallasten zielgerichtet und rasch zu mindern und in einem ersten Schritt die punktuelle Optimierung des Innerkantonalen Finanzausgleichs (IFA) voranzutreiben. Jedoch bis dato ohne konkreten Antrag der Regierung», wie FDP-Kantonalpräsidentin Marlene Müller (Wollerau) sagt.

 

Gemeinden haben kaum Spielraum

Die FDP engagiert sich seit Monaten, dass der Teiler für die Soziallasten zwischen dem Kanton und den Gemeinden angepasst wird. Gerade dort, wo die Gemeinden die Kosten nicht beeinflussen können (Subsidiaritäts- und Äquivalenzprinzip). Der Vorschlag der Regierung, den Kostenteiler anzupassen, gefällt den Liberalen ganz und gar nicht. «Aus Sicht des Kantons können wir dies natürlich nachvollziehen. Einen Kostenanteil von 30 Prozent bei der Ergänzungsleistung und die Pflegefinanzierung bliebe weiterhin zu 100 Prozent bei den Gemeinden», so Marlene Müller. «Mit dieser Regelung würden die Gemeinden aber weiterhin zu stark belastet. Und dies mit keinem oder nur sehr beschränktem Spielraum für individuelle Lösungen». Darum ist die FDP der Ansicht, dass der Kanton die gesamten Kosten der Ergänzungsleistung übernehmen sollte. Die Begründung liefert die FDP in ihrer Vernehmlassung gleich nach: Es ist zurzeit unklar, wie hoch die Rückzahlungen aus dem Nachlass des Bezügers sein sollen. Hinzu kommt, dass bei der vollständigen Übernahme der Ergänzungsleistung-Kosten durch den Kanton die Belastung nach Steuerkraft der einzelnen Gemeinden berechnet wird. Ein weiterer positiver Nebeneffekt wäre in diesem Falle, dass keine Berechnungen bezüglich der Kosten pro Gemeinde notwendig sind und die zuständige Verwaltung somit entlastet würde. Der Kostenteiler kann trotzdem bei möglichen Revisionen des innerkantonalen Finanzausgleichs (namentlich dem indirekten Finanzausgleich) im Rahmen von Finanzen 2020 nochmals überprüft werden. Zum heutigen Zeitpunkt beantragt die FDP des Kantons Schwyz eine Übernahme von 100 Prozent der Ergänzungsleistung-Kosten durch den Kanton.

 

Text: Roger Bürgler