FDP ist einverstanden mit Gastgewerbegesetz

Mit der Abschaffung der Polizeistunde wurde ein alter Zopf abgeschnitten. Beim entsprechenden Gesetz legt die FDP in einen Punkt aber besonderen Wert.

Der Goldauer FDP-Kantonsrat Heinz Theiler hat sich mit der Teilrevision des Gastgewerbegesetzes auseinandergesetzt.

«Die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz begrüsst die Abschaffung der Polizeistunde», sagt der Goldauer FDP-Kantonsrat und Partei-Vizepräsident Heinz Theiler in der Vernehmlassungsantwort seiner Partei zur entsprechenden Teilrevision des Gastgewerbegesetzes. «Dadurch werden die Öffnungszeiten für gastgewerbliche Betriebe und Anlässe abgeschafft und die entsprechenden Strafbestimmungen aufgehoben.» 

Gegen altrechtliche Regelungen

Dem Anliegen der Initianten werde mit der heute vorliegenden Teilrevision des Gastgewerbegesetzes definitiv entsprochen. Ein Punkt liegt der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz jedoch am Herzen. Die Liberalen begrüssen zwar, dass die Behörden einem Betrieb die Bewilligung entziehen darf, wenn entsprechende Verfehlungen gegen die angeordneten Auflagen vorliegen. «Wir sind aber der Meinung, dass dies erst nach einer vorgängigen und zwingenden Verwarnung möglich sein darf», erklärt Heinz Theiler. «Die Bestimmung soll nicht zur Folge haben, dass die Gemeinden präventiv Auflagen und Bedingungen zu den Öffnungszeiten mit Betriebs- und Anlassbewilligungen verknüpfen, um so die Polizeistunde trotzdem weiterhin durchzusetzen.» Die in der Übergangsbestimmung geplante Beibehaltung der Gültigkeit heutiger altrechtlich angeordneter kürzerer Öffnungszeiten für Gastwirtschaftsbetriebe ist nach Meinung der FDP zu streichen. Mit der Gesetzesrevision sollen die Auflagen und Bedingungen zu Betriebs- und Anlassbewilligungen überarbeitet und neu beurteilt werden. «Wir sind der Ansicht, dass mit der Beibehaltung die Initiative nicht im Sinne der Initianten und Unterzeichnenden umgesetzt würde», sagt Heinz Theiler abschliessend. 

Text: Roger Bürgler