FDP fordert keine Bewilligungspflicht für Kleinlotterien

Die FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz unterstützt grundsätzlich das Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Geldspiele. Eine Meldepflicht statt einer Bewilligungspflicht für Kleinlotterien an Unterhaltungsanlässen ist jedoch wünschenswert.

Die FDP stellt fest, dass die Vernehmlassungsvorlage die bundesrechtlichen Vorgaben des Bundesgesetzes über Geldspiele umsetzt. Der Spielraum für kantonale Bestimmungen ist aufgrund des übergeordneten Rechts eng, wurde aber nach Ansicht der FDP grundsätzlich sinnvoll genutzt. «Insbesondere entspricht es einer liberalen Grundordnung, dass alle im Bundesgesetz über Geldspiele vorgesehenen Gross- und Kleinspiele grundsätzlich weiterhin zulässig sind», sagt der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern, welcher die Fachgruppe geleitet hat.

Kleinlotterien sollen an Unterhaltungsanlässen keine Bewilligung benötigen

Die FDP ist der Meinung, dass Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass keiner Bewilligung bedürfen. Stattdessen sind sie gemäss Botschaft des Bundesrats einer vorgängigen Meldepflicht zu unterstellen. Die Aufsicht sei damit gewährleistet und gleichzeitig könne die Bürokratie abgebaut werden. «Es besteht kein Grund weiter zu gehen als das Bundesrecht es verlangt», meint FDP Kantonsrat Markus Kern.

Ebenfalls ist die Beschränkung auf eine Bewilligung pro Kalenderjahr und der Spieldauer auf zwei Tage nicht nachvollziehbar. DieseBeschränkung verkennt die Realität. Viele Unterhaltungsanlässe, an denen Kleinlotterien durchgeführt werden, dauern länger. Zudem beginnt der Losverkauf üblicherweise bereits Wochen oder sogar Monate vor dem Unterhaltungsanlass. 

Des Weiteren soll auf Abgaben bei Kleinlotterien an einem Unterhaltungsanlass verzichtet werden.

Die FDP lehnt ebenfalls ein staatliches Einsichtsrecht in die Geschäftsbücher von Veranstalter ab. Für die Ausführung der Kontrolltätigkeit genügt die Auskunftspflicht des Veranstalters.