Steuerrevision aus gutem Grund

Die Anzahl von Personenwagen mit emissionsfreiem Antrieb (rein batterieelektrische und wasserstoffbetriebene Fahrzeuge) steigt auch im Kanton Schwyz stark an. Jüngste Zahlen zeigen, dass für diese Fahrzeuge im Gesamtvergleich ein übermässiger steuerlicher Nachteil besteht. Diese Differenz ergibt sich, weil im geltenden Recht die Motorleistung (höhere Leistung = höherer CO2-Ausstoss = höhere Steuerbelastung) die Hauptbemessungsgrundlage für die Steuererhebung darstellt. Aufgrund der geringeren CO2-Bilanz bei batterieelektrischen und wasserstoffbetriebenen Fahrzeugen erweist sich der geltende Bemessungsgrundsatz daher als nicht mehr sachgerecht. Im Gegenteil: Er setzt keine zusätzlichen Anreize zum Einsatz energie- und umwelteffizienter Fahrzeuge.

Mit der Teilrevision des Gesetzes über die Motorfahrzeugabgaben werden die Steuerbemessungsgrundlagen für Personenwagen mit emissionsfreiem Antrieb angepasst, damit der erwähnte Nachteil eliminiert wird. Davon profitieren grundsätzlich alle Elektrofahrzeuge. Weil die Anpassung auch mit Blick auf das aktuelle Strassenbauguthaben (255 Mio.) vertretbar ist, bin ich am 22. Oktober 2023 klar für die Teilrevision.

Thomas Grieder

Kantonsrat FDP.Die Liberalen Wollerau