Niemand wird begünstigt

Es ist ungerecht, dass man für ein E-Auto mehr Steuern zahlen muss als für einen gleichwertigen Benzin-Wagen. Eine Anpassung der Motorfahrzeugabgaben für emissionsfreie Personenwagen drängt sich auf. So zeigt sich, dass der durchschnittliche Betrag der Steuer für Personenwagen mit Verbrennungsmotor etwa 250 Franken günstiger ist gegenüber gleichwertigen Elektrofahrzeugen.

Ziel ist, eine defossilisierte Mobilität zu erreichen, um möglichst den CO2-Ausstoss zu minimieren. Folglich ist es nichts als richtig, dass wir eine Angleichung der Abgaben für E-Autos mindestens an die der Verbrennerfahrzeuge vornehmen. Damit werden die Steuern für E-Autos keineswegs zusätzlich begünstigt - so wie das die SVP versucht zu suggerieren - sondern lediglich in den gleichen Range der Verbrenner angepasst.

Leistungsstarke Personenwagen mit Verbrennungsmotoren werden mit der bisherigen Formel berechnet und die Abgaben korrelieren in etwa mit dem CO2-Ausstoss. Bei emissionsfreien Antrieben stimmt somit die heutige Berechnungsmethode nicht mehr. Da Elektrofahrzeuge naturgemäss mit leistungsfähigeren Motoren ausgerüstet sind, aber mit dem zusätzlichen Gewicht der Batterie auch noch schwerer gebaut sind, resultieren nach heutiger Bemessung für emissionsfrei betriebene Personenwagen höhere Abgaben gegenüber Verbrennern. Explizit ausgenommen sind „Handwerkerfahrzeuge“. Diese gelten als Lieferwagen und werden wie bis anhin, unabhängig von der Treibstoffart, nach dem heutigen Gewichtstarif der Gütertransportfahrzeuge/Busse besteuert.

Die Teilrevision des Gesetzes hebt den bestehenden steuerlichen Nachteil für E-Autos auf und begünstigt weder Verbrenner noch umwelteffiziente Fahrzeuge. Die FDP-Fraktion sowie die Delegierten begrüssen die Teilrevision. Ich stimme mit Überzeugung JA.

Willi Kälin, FDP-Kantonsrat, Pfäffikon