Nein zum Filmgesetz «Lex Netflix»

Bundesbern will privaten Film-Anbietern 4 Prozent vom Umsatz für die einheimische Filmförderung abknöpfen. Das wäre ruinös. Den einheimischen Film zu fördern, ist zweifellos eine wichtige Aufgabe und in der Schweiz schon seit langem ein Pfeiler der staatlichen Kulturförderung. Der Bund, die Kantone und die SRG unterstützen das Filmschaffen. Dazu kommen die privaten Fernsehstationen mit jährlich ca. vier Millionen Franken. Allerdings ist es stossend, dass private TV-Sender zur Mitfinanzierung einer staatlichen Aufgabe gezwungen werden. Das ist etwa so, wie wenn jeder Buchladen zugunsten Schweizer Schriftsteller in einen Subventionsfond einzahlen müsste. Statt ganz einfach den Konsumenten die freie Wahl und damit die Bestimmung des Angebots zu überlassen, will der Bundesrat neue Abgaben einführen. Das neue Filmgesetz will neben den einheimischen TV-Sendern auch beliebte internationale Videoplattformen wie Netflix, Amazon oder Disney ausquetschen. Würde diese «Lex Netflix» wie geplant umgesetzt, dann erhielten die Schweizer Filmproduzenten von den Privaten jedes Jahr 29 Millionen Franken – eine Versiebenfachung also gegenüber heute. Die angedrohte Investitionspflicht ist in Wahrheit eine Subventionspflicht. Ein Nein zum Filmgesetz am 15. Mai 2022 verhindert ein Subventionsmonster auf dem Buckel privater Film-Anbieter.

Daniel Bättig

Kantonsrat FDP Küssnacht