Weniger Bürokratie bei Anpassungen von Mobilfunkanlagen

Die FDP-Fraktion befürwortet ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren für die Instandhaltung bestehender Mobilfunkanlagen. Ausserdem spricht sie sich für eine Harmonisierung der Baubegriffe, die Einführung des Nettoprinzips bei Solaranlagen sowie den Ausbau des Nachtangebots im öffentlichen Verkehr aus.

Weil sich die Mobilfunktechnologie stetig wandelt, sind rund alle 18 Monate technische Anpassungen und Wartungsarbeiten an Mobilfunkanlagen nötig. Die meisten sind bewilligungspflichtig. «Mobilfunk ist inzwischen eine kritische Infrastruktur», führt FDP-Kantonsrat Reto Keller (Trachslau) aus. «Für ein zuverlässig funktionierendes Mobilfunknetz ist es zwingend, dass Anpassungen rasch umgesetzt werden können.» Gemeinsam mit 26 Mitunterzeichnenden hatte Keller im September des vergangenen Jahres mittels Motion gefordert, dass für Änderungen an bereits bestehenden Mobilfunkanlagen ohne Leistungserhöhung ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren oder das Meldeverfahren angewendet werden soll. «Die Motion möchte weniger Bürokratie und mehr Rechtssicherheit bei unveränderter Strahlenbelastung» so Keller. Für die Bevölkerung solle das rechtliche Gehör jederzeit gewährleistet sein. Im Gegensatz zur Regierung, die eine Nicht-Erheblicherklärung der Motion beantragt, hält die FDP-Fraktion unverändert am Vorstoss von Reto Keller fest.

Einheitliche Baubegriffe

Im Kanton Schwyz soll das Planungs- und Baugesetz (PBG) einer Teilrevision unterzogen werden. Kern der Vorlage ist die Vereinheitlichung der Baubegriffe gemäss der Interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der Baubegriffe. Die FDP befürwortet die Harmonisierung. «Eine nationale Harmonisierung führt gesamtschweizerisch zu einer effizienteren Planung von Bauvorhaben», sagt FDP-Kantonsrat Arno Solèr (Altendorf) und unterstreicht den damit einhergehenden volkswirtschaftlichen Nutzen. Des Weiteren spricht sich die FDP gegen den Zwang eines Nutzungsmasses aus. Vielmehr möchte sie es den Gemeinden überlassen, ob sie ein solches vorgeben möchten oder nicht. Solèr: «Das Nutzungsmass bestimmt, wie stark ein Grundstück bebaut wird, und ist ein wichtiges Instrument in der Raumplanung. Es kann aber auch zu einer Überregulierung führen, da bereits Grenzabstände und maximale Gebäudehöhe vorgegeben sind.»

Neues Besteuerungsmodell bei Solarstrom

Wer infolge Überproduktion Solarstrom ins Netz einspeist, muss die daraus resultierenden Bruttoerträge versteuern. Die Abgeltung für den eingespeisten Strom ist in der Regel jedoch deutlich tiefer als es die Kosten für denjenigen Strom sind, der in der Nacht bezogen werden muss. Deshalb soll im Kanton Schwyz analog zu anderen Kantonen die Einführung des sogenannten Nettoprinzips geprüft werden. Es zielt darauf ab, dass nur derjenige Teil des eingespeisten Stroms versteuert werden muss, der später nicht wieder bezogen wird. «Die FDP sieht die Notwendigkeit, mehr Solaranlagen zu installieren, und befürwortet deshalb das Nettoprinzip», erklärt FDP-Parteipräsident Urs Rhyner. «Dadurch wird es attraktiver, in eine eigene Solaranlage zu investieren.» Die FDP-Fraktion unterstützt das Postulat für eine Besteuerung von Solarstrom nach dem Nettoprinzip.

Einführung von Nachtbussen und -zügen

Die FDP begrüsst den Vorschlag der Regierung, den in einem Vorstoss geforderten Ausbau der Nachtangebote im öffentlichen Verkehr zeitnah anzugehen. Damit trägt der Kanton einem wachsenden Bedürfnis in der Bevölkerung Rechnung. Den entsprechenden Vorstoss will die FDP als Postulat erheblich erklären.

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz