Medienmitteilung vom 29. Mai 2017

 

FDP-Fraktion steht klar hinter Lehrplan 21

 

Die FDP-Fraktion diskutierte im Vorfeld der Session nicht nur die verschiedenen Sparvorlagen der Regierung sondern auch den Lehrplan 21.

 

Bei den anstehenden Sparvorlagen der Schwyzer Regierung geht es weniger ums Sparen denn um Verschiebungen vom Kanton zurück an die Gemeinden, was verständlicherweise grossen Wiederstand bei den Gemeinden auslöste. An zwei der Vorlagen will die FDP-Fraktion jedoch festhalten. So stimmt man dem Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz zu und weiter befürwortet die liberale Fraktion die vorzeitige Aufhebung des Gesetzes über die Wohnbau- und Eigentumsförderung. «Dies ganz einfach, weil die staatliche Unterstützung heute bei weitem nicht mehr die gleiche Rolle spielt wie zur Zeit als das Gesetz erlassen wurde», sagt FDP-Fraktionspräsident Dominik Zehnder (Bäch).

 

Medien und Informatik im Lehrplan 21

Das Postulat von Kantonsrat Othmar Bühler und die teilweise Sistierung des Lehrplans 21 findet bei der FDP-Fraktion keine Sympathie und wird fast einstimmig für nicht erheblich erklärt. Der Lehrplan 21 wurde aber innerhalb der FDP-Fraktion ausgiebig diskutiert. «Für uns Liberale ist es wichtig, dass das Fach Medien und Informatik an der Schule unterrichtet wird», sagte Kantonsrätin und Präsidentin der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz, Marlene Müller aus Wollerau. «Die Schüler müssen ein Basiswissen mitbringen, wenn sie in die Berufswelt starten.» Denn sowohl im Privaten wie auch in der Berufswelt habe die Digitalisierung längst Einzug gehalten. Die Pädagogische Hochschule Schwyz bietet diesbezüglich einen Weiterbildungskurs für alle Lehrpersonen an. Weiter werden auch die neu ausgebildeten Lehrpersonen die Befähigung für das Fach haben. «Die Benotung des Fachs wird ab 2020 ein fester Bestandteil sein und bis zu diesem Zeitpunkt werden auch alle Lehrpersonen die Weiterbildung besucht haben», sagt Marlene Müller weiter. Die Weiterbildungskosten für das Fach Medien und Informatik ist Bestandteil des Budgets.

 

Kultur- und Sportförderung ist nicht betroffen

Bereits 2014 hat die FDP eine Motion zur Kündigung des Konkordats bezüglich der interkantonalen Zusammenarbeit im Bereich überregionaler Kultureinrichtungen eingereicht. «Und wir unterstützen die Regierung auch diesmal in ihrem Vorhaben», sagt Dominik Zehnder. «Mit dem diesjährigen Vorgehen ist die FDP einverstanden, weil die Regierung ihre Solidarität zu den überregionalen Kulturanbietern mit den Möglichkeiten des Lotteriefonds aufrecht erhalten werde.» «Damit die Finanzierung von 1.8 Mio. für die Kulturlastenvereinbarung künftig aus Mitteln des Lotteriefonds bezahlt werden könne, muss aufgrund der gesetzlichen Vorgaben die Kulturlastenvereinbarung nun mal gekündigt werden», erklärt Marlene Müller. Die Aufregung der Kulturschaffenden ist nach Ansicht der FDP nicht begründet. «Der Lotteriefond besteht aus drei Förderprogrammen», so Marlene Müller. «Gelder für die  Kultur- wie auch Sportförderung innerhalb des Kantons sind davon nicht betroffen.» Der Kanton Schwyz steht übrigens in dieser Frage nicht alleine da. Es gibt auch andere Kantone, welche die Kulturlasten ebenfalls aus dem Lotteriefond zahlen. Und der nicht zweckgebundene Lotteriefonds weist mit einen Bestand von rund 15.4 Mio. Franken beträchtliche Reserven auf. Die Kündigung kann frühestens auf Ende 2021 erfolgen, damit ab 2022 die Beiträge an überregionale Kultureinrichtungen aus dem Lotteriefond bezahlt werden können.

 

Lob an Adresse der Kantonalbank

Zur Kantonalbank gibt es auf Grund des guten Resultates einmal mehr nicht viel zu sagen. Ausser vielleicht, dass die Schwyzer Kantonalbank für eine mögliche anstehende Zinswende gut vorbereitet ist. «Die eingegangenen Risiken sind überschaubar, was der Bank auch von der unabhängigen Retail Banking Studie von 2016 durch die Hochschule Luzern attestiert wird», sagt Fraktionspräsident Dominik Zehnder.

 

Text: Roger Bürgler