Medienmitteilung vom 23. Februar 2018

Legende zum Bild: Der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern begrüsst die ausschliesslich digitale Publikation des Amtsblatts als zeitgemässen Entscheid.

FDP: Digitales Amtsblatt ist die Zukunft

Die FDP.Die Liberalen nehmen Stellung zur Teilrevision des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen. Sie sind der Ansicht, dass das Amtsblatt nur noch digital publiziert werden soll.

«Die wöchentliche Herausgabe des Amtsblattes in gedruckter Form ist nicht mehr zeitgemäss», findet der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern, der zur Teilrevision des Gesetzes über die amtlichen Veröffentlichungen für seine Partei Stellung bezieht. «Die Auflage sinkt laufend und die Produktion ist kostenintensiv. Zudem wird eine Menge Papier benötigt, was einfach nicht mehr notwendig ist.» Eine ausschliesslich digitale Publikation wird nicht zuletzt auch deswegen in der Vernehmlassung der FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz begrüsst. «Zudem kann man die jeweiligen Ausgaben jetzt schon online abrufen.»  

Anspruch auf Amtlichkeit muss gewahrt sein

Die FDP ist in ihrer Vernehmlassungsantwort auch damit einverstanden, dass der Regierungsrat kommerzielle Anzeigen im nicht amtlichen Teil zulassen darf. «Mit solchen Einnahmen kann das Amtsblatt, ob gedruckt oder nur online, selbsttragend oder gar gewinnbringend produziert werden», sagt FDP-Kantonsrat Markus Kern. «Die Publikation von privaten Anzeigen soll jedoch zurückhaltend zugelassen werden. Wir sind klar dagegen, dass das Schwyzer Amtsblatt auch Politparteien, politischen Komitees und anderen Interessenverbänden eine Plattform gibt.» Dass die fortlaufende Gesetzessammlung weiterhin gedruckt publiziert wird, ist in den Augen der FDP ebenfalls nicht mehr notwendig. «Auch hier reicht es, wenn die Bürgerinnen und Bürger die Gesetzessammlung online abrufen können», sagt Markus Kern.

Eigentumsübertragungen nicht mehr publizieren

Einen weiteren positiven Aspekt aus der Teilrevision sieht die FDP in der Möglichkeit, dass die Verordnung über die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen ersatzlos gestrichen werden soll. «Das begrüssen wir Liberale sehr», erklärt Markus Kern. Aufgrund der Spekulationen auf dem Wohnungsmarkt gegen Ende der 80er-Jahre traten im 1989 zwei dringliche Bundesbeschlüsse in Kraft: Die Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke und die Veröffentlichung von Eigentumsübertragungen von Grundstücken sowie eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke. Beide Bundesbeschlüsse wurden bereits 1994 aufgehoben und somit ist eine entsprechende Publikation von Eigentumsübertragungen längst nicht mehr nötig. «Die Publikationen schaffen heute Bürokratie ohne jeglichen Mehrwert», sagt Markus Kern. «Wer sich entsprechende Informationen beschaffen will, kann diese ganz einfach beim zuständigen Grundbuchamt einholen. Das reicht völlig.»

Text: Roger Bürgler

Bild: pd

 

Vernehmlassung zum AVG