Medienmitteilung vom 13. Februar 2016

 

FDP äussert sich zur Prämienverbilligung

 

Selbstständigerwerbende dürfen nicht benachteiligt werden, fordert die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz in ihrer Vernehmlassungsantwort rund um die Prämienverbilligung.

 

 

Die Teilrevision des Einführungsgesetztes zum Bundesgesetz über die Krankenversicherung wurde innerhalb der kantonalen FDP genau geprüft und nun liegt auch die Antwort zur Vernehmlassung vor. Grundsätzlich stehen die Liberalen der Teilrevision positiv gegenüber. Aber es gibt einige Paragraphen, die noch angepasst werden sollten.

 

Keine unnötige Bürokratie

So fordert die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz dass der neu geschaffene Paragraph 14, Absatz 3 ersatzlos gestrichen wird. Dieser sähe eine Delegationsnorm vor, damit die entsprechende Vollzugsvorschrift zur Verdeutlichung in die Vollzugsverordnung übernommen werden könne. «Hier würden unnötig Verwaltungskosten geschaffen, die in keinem Verhältnis zum eigentlichen Bürgernutzen stehen», sagt FDP-Parteipräsidentin und Kantonsrätin Marlene Müller (Wollerau). «Solche Bürokratie-Tiger widerstreben uns». Weiter ist die FDP der Meinung, dass die Selbstständigerwerbenden auf keinen Fall benachteiligt werden dürfen. Einzahlungen von selbstständigerwerbenden, steuerpflichtigen Personen in die 3. Säule a dürfen nach Meinung der FDP nicht aufgerechnet werden, sofern diese keine Einzahlungen in die 2. Säule leisten. «Für solche Berufstätige stellt die 3. Säule quasi die 2. Säule dar», sagt Müller weiter. Zusätzlich zu den vorgeschlagenen Aufrechnungen sollen nach Meinung der FDP auch aus Vorjahren verrechenbare Geschäftsverluste aus selbständiger Erwerbstätigkeit auf- und Einkünfte hinzugerechnet werden, welche mittels dem vereinfachten Verfahren versteuert wurden und somit nicht im steuerbaren Einkommen berücksichtigt sind.

 

Vermögensgrenze nicht zwingend

Eine Vermögensobergrenze wird bei der FDP nicht als zwingend aber auch nicht als unbegründet erachtet. «Wir fragen uns jedoch, ob im Gesetz konkrete Obergrenzen niedergeschrieben oder lediglich Rahmenbedingungen festgehalten werden sollen», sagt Marlene Müller. Denn bei sich verändernden Verhältnissen könnte dies eine Gesetzesänderung mit möglicher Volksabstimmung nach sich ziehen. «Wir sind überzeugt, dass eine Festlegung der Vermögensobergrenze durch den Kantons- oder Regierungsrat mehr Flexibilität schaffen und schlankere Verfahren fördern würde. Dies ist per se ein liberales Postulat.» Bei der Festlegung der Rahmenbedingungen ist weiter zu bedenken, dass ab einer gewissen Vermögensgrenze eine Obergrenze grossmehrheitlich wirkungslos bleibt, da 10 Prozent des Vermögens in die Berechnung der Einkommensobergrenze einfliesst und somit in den meisten Fällen bereits die Höhe der Einkommensobergrenze zum Ausschluss aus dem Kreise der Prämienverbilligungsbezüger führen würde.

 

Text: Roger Bürgler