Gesetzesänderung von der FDP hinterfragt

In der Vernehmlassung zur Vorlage über die Organisation des Grundbuch- sowie Betreibungs- und Konkursinspektorats setzt die FDP ein Fragezeichen. Ist eine Gesetzesänderung überhaupt notwendig? 

Die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz äussert sich zur Vorlage des Grundbuch- sowie Betreibungs- und Konkursinspektorats. Sowohl der Grundbuch- wie auch der Schuldbetreibungsinspektor üben heute ihre Tätigkeiten basierend auf einer Leistungsvereinbarung aus. Neu soll klargestellt werden, dass die Inspektorate auch fortan im Anstellungsverhältnis oder stattdessen als freischaffende Private beschäftigt werden. «Wir von der FDP erwarten, dass die Aufwendungen der Stellenprozenterhöhung jene der Leistungsvereinbarungen ersetzen oder diese zumindest soweit kompensiert werden, dass die Zusatzkosten beim Kantonsgericht auf Seiten der Regierung wegfallen», erklärt FDP-Kantonsrat Stefan Züger (Buttikon). An die Adresse des Sicherheitsdepartements als Absender der Neuorganisation fragt die FDP, ob eine solche Gesetzesänderung mit der damit verbundenen Stellenprozenterhöhung überhaupt notwendig ist?