Für die FDP ist klar: Die Regierung muss sofort handeln!

Restaurants, Sportzentren, Coiffeure und Bars sind geschlossen. Die Corona-Krise schadet der Schwyzer Wirtschaft massiv und der vom Bundesrat ausgerufene Notstand bringt vor allem die KMU und Einzelfirmen in Bedrängnis. Die FDP fordert rasche Sicherstellung der Liquidität – nötigenfalls durch die Schwyzer Kantonalbank. 

Der Bundesrat verlangte von den Schweizer KMU höchste Flexibilität, als er am Montag kurz nach 17 Uhr mit dem Ausrufen des Nationalen Notstandes sofortige und einschneidende Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor dem Corona Virus kommunizierte. Unsere oberste Landesführung geht von der schlimmsten Krise seit dem zweiten Weltkrieg aus. 

Nun ist der Bund zusammen mit den Kantonen gefordert, ebenso rasch zu handeln und den KMU und Einzelfirmen sofort Möglichkeiten zu bieten, wie sie ihre dadurch verursachten Liquiditätsengpässe unbürokratisch überbrücken können. 

Es droht eine Rezession

Kleine und mittlere Unternehmen machen den Grossteil der Schwyzer Wirtschaft aus. Wir müssen verhindern, dass die notwendige Bekämpfung des Corona-Virus und die vorübergehend stark eingeschränkte Nachfrage zu längerfristigen massiven und strukturellen wirtschaftlichen Schäden führen und die Schwyzer Wirtschaft in eine tiefe und langfristige Rezession stürzen werden. 

Für die FDP des Kantons Schwyz ist deshalb zentral, dass die Regierung nebst den Massnahmen des Bundes sofort eine eigene Krisenstrategie für die Schwyzer Wirtschaft aufzeigt. Denn der Kanton Schwyz darf eigene Massnahmen beschliessen, die über die Vorgaben des Bundes hinausgehen, sofern sie denjenigen des Bundes nicht zuwiderlaufen. 

«Task Force Wirtschaft» gefordert

Konkret sind alle Selbständigerwerbenden, Kleinst- und Familienunternehmen in Gefahr, denn sie können keine Kurzarbeit beantragen und werden wohl trotz eigener kreativer Massnahmen nicht genügend Liquidität aufbringen können, um mehrere Monate Stillstand zu überstehen. 

Ebenso zentral ist, dass die Regierung in engem Austausch mit der Schwyzer Wirtschaft steht. Dies sollte im Rahmen einer sich regelmässigen treffenden «Task Force Wirtschaft» geschehen, um die Problemlage zu erkennen, das Ausmass der Schäden zeitnah zu eruieren und zielgerichtet Massnahmen zur Abfederung der wirtschaftlichen Folgen zu ergreifen. 

Rasch und professionell handeln

Der Kanton ist keine Bank, aber er hat eine Bank. Die Schwyzer Kantonalbank hat im letzten Jahr einen hohen Gewinn erwirtschaftet. Die SZKB verfügt über eine eingespielte Organisation zur Vergabe von Krediten an Unternehmen und über eine Staatsgarantie. Wir sind darauf angewiesen, dass sie gemeinsam mit weiteren Banken zur Lösung volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben im Kanton beiträgt und dabei insbesondere die Anliegen von KMU sowie Einzelfirmen berücksichtigt. Es wird Zeit, dem Beispiel der Luzerner und der Zürcher Kantonalbank zu folgen und jene Unternehmen bei der bevorstehenden Lohnzahlung zu unterstützen, die unverschuldet in einen Liquiditätsengpass geraten.

Basierend auf diesen Überlegungen erwarten wir von der Regierung:

  • Eingespielte Prozesse nutzen: Der Versorgung der Unternehmen und insbesondere der KMU sowie der Einzelfirmen mit Liquidität kommt höchste Priorität zu. Die Regierung soll dafür eng mit der SZKB zusammenarbeiten und insbesondere deren eingespielte Prozesse nutzen. Sollte diese überlastet werden, kann mittels kantonaler Bürgschaften der Einbezug anderer Banken geprüft werden.
  • Unkomplizierte Liquiditätsversorgung: Es ist in Gesprächen mit der SZKB umgehend darauf hinzuwirken, dass diese mit Überbrückungskrediten ab sofort sicherstellt, dass gesunde Unternehmen in den nächsten Monaten die Löhne bezahlen können. Dieses Angebot muss niederschwellig und unbürokratisch sein und insbesondere auch Klein- und Kleinstunternehmen unabhängig von bestehenden Krediten offenstehen.
  • Ausfallhaftung: Die SZKB wird aufgefordert, bei der Gewährung von Überbrückungskrediten insbesondere für Schwyzer KMU und Einzelfirmen die im Rahmen ihrer Risikopolitik höchstmögliche Kulanz zu gewähren. Bei Bedarf soll der Kanton subsidiär die Haftung für mögliche Kreditausfälle übernehmen.
  • Kurzarbeitsentschädigung für die besonders stark Betroffenen: Eine grosse Zahl von Erwerbstätigen qualifizieren sich weder für Kurzarbeitsentschädigungen, noch für Firmenkredite. Für einen Teil davon gibt es zumindest kurzfristig auch keine ALV – sie drohen direkt in die Sozialhilfe abzurutschen. Besonders hart trifft es kleine Familienbetriebe: Einzelunternehmer, Firmeninhaber, Gesellschafter, Geschäftsleiter sowie deren mitarbeitende Ehegatten sind vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung ausgeschlossen. Die Regierung muss prüfen, wie diesen Arbeitnehmenden möglichst unter Ausreizung bestehender Instrumente entgegengekommen werden kann, um Härtefälle zu vermeiden. Auch Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen und Temporär-Angestellte sollen Kurzarbeits-Entschädigung in Anspruch nehmen können.
  • Flexibilität bezüglich allgemeiner Forderungen des Kantons: Der Kanton soll bei Unternehmen, welche ihm Gebühren oder Steuern schulden und aufgrund des Corona-Virus in Zahlungsschwierigkeiten gelangen, den Einzelfall kulant prüfen, um gemeinsam mit den betroffenen Unternehmen individuelle Lösungen betreffend Zahlungserleichterungen (Fristen, Teilzahlungen etc.) zu finden.
  • Die Regierung setzt eine überdepartementale «Task Force Wirtschaft» ein, welche Unterstützungsmassnahmen für die Wirtschaft und den Tourismus prüfen wird. Die Prüfung von kurzfristigen Unterstützungsmassnahmen geschieht in Zusammenarbeit mit der SZKB. Die Regierung wird den Austausch mit Wirtschaftsverbänden in dieser schwierigen Lage weiterführen und gezielt intensivieren und sich mit der Wirtschaft regelmässig abstimmen. Ziel dieser Treffen ist: Informationsaustausch, Lagebeurteilung, Evaluation von Massnahmen.
  • Kulanz betreffend Rückzahlungsmodalitäten bei Kantons- und Bundes-Darlehen: Bei bestehenden Darlehen, welche der Kanton gestützt auf das kantonale Wirtschaftsentwicklungsgesetz oder die Neue Regionalpolitik des Bundes gesprochen hat, ist der Kanton bereit, jeden Einzelfall mit dem betroffenen Darlehensnehmer anzuschauen und betreffend die Rückzahlungsmodalitäten gemeinsam eine Lösung zu finden.

Die FDP dankt allen herzlich, die mit grösstem Einsatz alles unternehmen, um die Ausbreitung der Corona-Pandemie zu verlangsamen, den Erkrankten zu helfen und die unbedingt nötigen Dienstleistungen sicherzustellen. Ein ganz besonderer Dank gilt vor allem dem Gesundheits- und Pflegepersonal, das trotz grösstem Druck und hohem Risiko Ausserordentliches leistet. Corona hat massive Auswirkungen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft in unserem Land.

Die FDP des Kanton Schwyz