FDP-Fraktion für effizientere Verfahren

Die Handhabung von Baubeschwerden und effizientere Baubewilligungsverfahren stehen im Zentrum der Session von dieser Woche. Die FDP-Fraktion sieht hier Handlungsbedarf.

In einer Motion mit nahezu dem halben Parlament wird gefordert, dass im Kanton Schwyz Baubewilligung-Beschwerden nicht automatisch eine Bauverhinderung zur Folge haben. Denn heute darf mit einem Bauvorhaben erst begonnen werden, wenn die Baubewilligung und der Entscheid über öffentlich-rechtliche Einsprachen rechtskräftig sind. «Eine Beschwerde gegen eine erteilte Baubewilligung verhindert somit automatisch den Baubeginn», sagt FDP-Kantonsrat Arno Solèr (Altendorf). «Und dies sogar, wenn nur Nebenpunkte betroffen sind oder bereits eine provisorische Prüfung die Aussichtslosigkeit der Beschwerde aufzeigt.» 

Andere Kantone machen es vor

Diverse Kantone kennen hier längst andere Regelungen. «Im Kanton Graubünden beispielsweise kann mit einem Bauvorhaben begonnen werden, sobald die Bewilligung schriftlich vorliegt», sagt Arno Solèr weiter. Dies funktioniere und darum soll nach Ansicht der FDP-Fraktion eine solche Regelung mit der Möglichkeit des vorzeitigen Baubeginns auch im Kanton Schwyz geschaffen werden. Die Motionäre wollen eine Regelung, in der die Beschwerde keine aufschiebende Wirkung bekommt. Der Regierungsrat anerkennt das Anliegen der Motion und beabsichtigt, die in anderen Kantonen bereits bestehende Regelungen zu prüfen und die Ergebnisse dem Parlament zu präsentieren. Die FDP-Fraktion will, entgegen der Regierung, dass der Vorstoss als Motion erheblich erklärt wird. Effizientere Baubewilligungsverfahren werden in einer weiteren Motion und in einem Postulat thematisiert. So sollen Gesuchsteller unverzüglich orientiert werden und rechtliches Gehör erhalten, wenn die Baubewilligungsbehörde oder das ARE feststellt, dass dem Vorhaben Hindernisse entgegenstehen, die sich nicht mit Auflagen oder Bedingungen beheben lassen. 

FDP unterstützt Haltung der Regierung

Es soll geprüft werden, ob dem Kantonsrat eine Vorlage zu unterbreiten ist, worin im Planungs- und Baugesetz das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren als nicht strittiges Verwaltungsverfahren ausgestaltet wird und Einsprachen erst nach Eröffnung der Baubewilligung zulässig sind. Die Behörde muss sich so einzig mit dem Bauherr auseinandersetzen. «Die Verfahrensleitung wird daher wesentlich vereinfacht, Verfahrensfehler werden reduziert und es gibt keinen verfahrensverzögernden Schriftwechsel», sagt Arno Solèr. Die Schwyzer Regierung anerkennt, dass zum heutigen Zeitpunkt die Effizienz und Einheitlichkeit bei der Verfahrensökonomie auf kommunaler Ebene nicht möglich ist. Sie will im Rahmen der zweiten Etappe der Teilrevision des Planungs- und Baugesetz bei der Berichterstattung allfällige Anpassungen der rechtlichen Grundlagen bezüglich der kommunalen Bewilligungsverfahren behandeln und beantragt die Motion in ein Postulat umzuwandeln und als erheblich zu erklären. Die FDP-Fraktion unterstützt die Haltung der Regierung und den entsprechenden Antrag. Beim Postulat sieht die Regierung hingegen keinen Handlungsbedarf, da oftmals unter den Parteien einvernehmliche und sachgerechte Lösungen gefunden werden und die Einsprachen ohne Entscheide von gerichtlichen Instanzen bereinigt werden können. «Die Regierung lehnt ein Systemwechsel zu einem nicht strittigen Verwaltungsverfahren ab und findet einen Systemwechsel nicht einmal prüfenswert», sagt Arno Solèr weiter. «Wir sehen dies anders. Die Regierung soll prüfen, ob ein Systemwechsel nicht doch angezeigt wäre und daher beantragen wir, das Postulat als erheblich zu erklären.»

Im Ermessen des Gerichts 

Wer in einem Verfahren rechtsmissbräuchliche - also bös- oder mutwillige - Rechtsbegehren erhebt, soll im Falle des Unterliegens die Gegenpartei voll und nicht nur angemessen entschädigen. Dies forderte eine entsprechende Motion, die von der FDP-Fraktion unterstützt wird. «Es gibt keine Gründe, weshalb jene Partei, die sich gegen rechtsmissbräuchliche Rechtsbegehren wehren muss, letztendlich auf den Verfahrenskosten sitzen bleibt», sagt der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern. Nicht ganz so sieht dies die Regierung, welche die Motion nicht erheblich erklären will. Markus Kern weist aber darauf hin, dass bei einer vollen Entschädigung das Risiko besteht, dass eine Gegenpartei übertriebe Anwaltskosten geltend macht. «Vor diesem Hintergrund erachte ich im nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren die Frage prüfenswert, ob nicht eine "Kann"-Bestimmung zielführender sei», sagt Kern weiter. «Es würde damit im Ermessen des Gerichts bleiben, auf angemessene oder volle Entschädigung der entstandenen Verfahrensaufwendungen zu entscheiden.» 

«Es besteht kein Handlungsbedarf»

Der Kantonsrat hat 2004 den Schätzungsprozess für landwirtschaftlich genutzte Liegenschaften entpolitisiert und festgelegt, dass generelle Neuschätzungen mit jeder neuen eidgenössischen Schätzungsanleitung für die Schätzung des landwirtschaftlichen Ertragswertes ausgelöst und im Jahr der Inkraftsetzung vorgenommen werden muss, sofern sich die Schätzungswerte nach neuer Anleitung um mindestens 20  Prozent verändern. Nun fordert eine Motion, dass nicht mehr ein Automatismus eine generelle Neuschatzung auslöst, sondern der Schwyzer Kantonsrat darüber zu befinden hat. Die FDP-Fraktion lehnt den Vorstoss grossmehrheitlich ab und fordert, dass die Motion nicht erheblich erklärt wird. «Der Regierungsrat und die Steuerverwaltung setzen das geltende kantonale Recht wie auch das Bundesrecht konform um», sagt der Schwyzer FDP-Kantonsrat Ivo Husi. «Es besteht somit kein Handlungsbedarf. Die Schwyzer Behörden kommen diesbezüglich ihren Pflichten nach.»

Text: Roger Bürgler