Der Steuerfuss soll um zehn Prozent runter

In den vergangenen Jahren schloss der Kanton Schwyz jeweils deutlich besser ab als budgetiert. Unter dem Strich nahm er in der laufenden Legislatur mehr als eine halbe Milliarde Franken an Steuergeldern ein, die er nicht benötigt. Die FDP.Die Liberalen fordert deshalb eine Senkung des Steuerfusses von 120 auf 110 Prozent.

Der Kanton Schwyz rechnet im Voranschlag 2024 mit einem Aufwandüberschuss in der Höhe von 50,4 Mio. Franken. Nach Ansicht der FDP Kanton Schwyz stimmt die Stossrichtung, denn das riesige Vermögen des Kantons soll wieder schrittweise abgebaut werden. Allerdings wird im Aufgaben- und Finanzplan 2024–2027 erneut übervorsichtig und äusserst pessimistisch budgetiert. Mit Blick auf die Erfahrungen in den vergangenen Jahren darf angezweifelt werden, dass die höheren Ausgaben bzw. tieferen Einnahmen tatsächlich so eintreffen.

Regierungsrat und Staatswirtschaftskommission beantragen, den Steuerfuss für natürliche Personen im Jahr 2024 bei 120 Prozent zu belassen. Die FDP verlangt eine Steuerfusssenkung auf 110 Prozent. «Die Finanzlage des Kantons Schwyz ist ausserordentlich stabil», sagt Kantonsrat Dominik Zehnder, Bäch. «Trotz Drohkulissen und Schwarzmalerei häufte der Kanton in der laufenden Legislatur Hunderte Millionen Franken an. Auch die laufende Rechnung wird voraussichtlich um über 50 Mio. Fr. besser abschliessen als budgetiert.» Eine Senkung des Steuerfusses sei nicht nur möglich, sondern nötig, damit die Bevölkerung ihr Geld im Portemonnaie behalten könne. Ausserdem sei die Festsetzung des Steuerfusses ein wirksames Instrument, um den Kanton zum massvollen Wirtschaften anzuhalten. Zehnder: «Eine überfüllte Kantonskasse weckt Begehrlichkeiten. Mit diesem Wunschkonzert muss Schluss sein.»

Abhängigkeiten zwischen Bank und Politik abschaffen

Die Einzelinitiative «Zeitgemässes Wahlsystem für Bankrätinnen und Bankräte der Schwyzer Kantonalbank (SZKB)» verlangt eine Anpassung des Gesetzes über die Schwyzer Kantonalbank, damit die Wahl von Bankräten, faktisch Verwaltungsräte, nicht mehr durch parteipolitische Bindungen beeinträchtigt wird. Gemäss der heutigen Praxis bezahlen Bankräte eine Mandatsabgabe an die Partei, von der sie zur Wahl vorgeschlagen werden und bei der sie in der Regel Mitglied sind. Jährlich fliessen so mehrere Zehntausend Franken von den Bankräten an die Parteien. «Das erzeugt zum einen eine äusserst problematische Abhängigkeit zwischen den Bankräten und den Parteien», so Zehnder. «Zum anderen wird die Wahl von Bankräten ebenso durch Parteiinteressen eingeschränkt. Denn parteilose bzw. unabhängige Personen werden in aller Regel nicht zur Wahl gestellt, auch wenn sie über die besten Qualifikationen und Kompetenzen für die immer anspruchsvollere Aufgabe verfügen.» Diese parteipolitische Abhängigkeit sei weder im Interesse der Kantonalbank noch der Bevölkerung, die notabene Eigentümerin der Bank sei. Die FDP befürwortet deshalb die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage, um Bankrätinnen und Bankräte von einer Mandatsabgabe an die Parteien zu entbinden.

Kein Ausbau staatlicher Parteienfinanzierung

Der Teilrevision der Geschäftsordnung des Kantonsrats (GOKR) steht die FDP weiterhin sehr kritisch gegenüber. Von den drei geplanten Anpassungen befürwortet sie einzig jene zur Sicherstellung des Ratsbetriebs in ausserordentlichen Lagen. Die Einführung eines Livestreams der Kantonsratssitzungen lehnen die Liberalen ab. Ebenso spricht sich die FDP gegen eine Erhöhung der Fraktionsbeiträge aus. «Die angestrebte Erhöhung der Fraktionsbeiträge ist stark von Eigeninteressen getrieben und liegt deutlich über einem akzeptablen Mass», führt Kantonsrat Sepp Marty, Unteriberg, aus. Bisher erhalten die Fraktionen vom Kanton insgesamt 40'000 Fr. Entschädigung zur Verrichtung ihrer Arbeit. Für die FDP sind weder der in der Vorlage vorgeschlagene Kostenteiler, gemäss dem die Fraktionen neu insgesamt 200'000 Fr. erhalten sollen, noch vermeintliche Kompromissvorschläge von mehr als 150'000 Fr. vertretbar.

FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz