„Unternehmen unter Generalverdacht“

Gut gemeint ist die Konzernverantwortungsinitiative – aber es fängt ja schon beim Titel an; Von Konzern steht da schon mal nichts mehr.

So trifft es alle Schweizer Unternehmen, die nun auch für die Verfehlungen ihrer eigenständigen Lieferanten geradestehen müssen. Sorry das kann ich nicht gutheißen. Ich störe mich an diesem Haftungs- und Generalverdacht der ganzen Lieferkette. Jede Unternehmung muss weiterhin für ihr Tun und Handeln selber geradestehen. Eine lückenlose Überwachung aller Zulieferer ist absurd und realitätsfremd. Das würde ja bedeuten, dass eine Unternehmung Anwälte auf die Lohnliste nehmen müsste, um das zu kontrollieren. Dieses Geld soll lieber in den Werkplatz Schweiz und in die Mitarbeitende investiert werden. Als Polizist habe ich das Rechtsverständnis, dass der Ankläger die Schuld beweisen muss und nicht wie in der UVI gefordert der Angeklagte seine Unschuld.

Bei einem Nein am 29.11.2020 wird der vom eidg. Parlament ausgearbeitete Gegenvorschlag zum Zuge kommen. Somit werden die gleichen Anliegen aufgenommen und weit weniger radikal umgesetzt. Transparenzpflicht und Strafbarkeit bei der Verletzung dieser und speziellen Sorgfaltspflichten wie z.B. Kinderarbeit werden dann zügig zur Anwendung kommen.

Stellen sie bitte nicht alle rechtschaffenden Firmen in der Schweiz unter Generalverdacht und legen sie wie ich ein NEIN zur UVI in die Urne.

Karl Camenzind, Kantonsrat FDP Gersau