Keine schleichende Entmündigung

Der vor etwa zehn Jahren eingeführte Doppelte Pukelsheimer bei den Kantonsratswahlen, einem Proporzwahlverfahren über den ganzen Kanton, verunmöglicht Wahlen von parteilosen Kandidaten und Kandidatinnen in kleineren Gemeinden. Das kürzlich in Kraft getretene Transparenzgesetz verbietet wilde Kandidaturen und Listen. Und mit dem vorliegenden neuen Wahlgesetz sollen überparteiliche Wahllisten verboten werden. Alles immer unter dem Vorwand, es mündigen Wählerinnen und Wähler einfacher zu machen und um der sogenannten Transparenz Willen.

Mit einem Verbot von gemeinsamen Listen, auf denen klar ersichtlich ist, welche Partei welche Kandidaten unterstützt, werden Parteiabsprachen nicht abgeschafft. Sie werden bloss versteckt und umgangen. Weil ich für klare Verhältnisse bin, sollen alle Parteiabsprachen möglich bleiben. Als Wähler gehe ich davon aus, dass meine Partei diejenigen Absprachen trifft, die den Kandidierenden meines Gedankenguts die grösstmöglichen Wahlchancen bietet. Darum sage ich am 12. März Nein zum neuen Wahl- und Abstimmungsgesetz.

Dominik Zehnder, Bäch

Kantonsrat, FDP.Die Liberalen