Ja zum Gesetz über Magistratspersonen

Mit dem Gesetz über die Magistratspersonen will der Schwyzer Kantonsrat die Anstellungsbedingungen von Mitgliedern des Regierungsrates und der kantonalen Gerichte einheitlich und zeitgemäss regeln. Das bisherige lebenslange Ruhegehalt von Regierungsräten wird abgeschafft. Damit spart der Kanton im Schnitt pro Regierungsrat über 800'000 Franken. Im Gegenzug sieht das Gesetz eine einmalige Abfindung und eine aufgabengerechte Entlöhnung vor, mit welcher sich der Kanton Schwyz im hinteren Mittelfeld der Kantone bewegt.

Unter dem Strich kommt die Vorlage den Steuerzahlern günstiger zu stehen als die bisherige Lösung. Auch werden mit dem Gesetz endlich offene Fragen geklärt, die im Zuge des Schwyzer Justiz-Streits vor gut zehn Jahren aufgeworfen wurden. Mit der Regelung zur Lohnfortzahlung bei Mutterschaft gibt es zudem Klarheit für Frauen, die als Regierungsrätin oder Richterin tätig sind.

Auch der Wechsel vom Hauptamt zum Vollamt bei Regierungsräten entspricht der heutigen Realität und trägt den gestiegenen Anforderungen Rechnung. Das Stimmvolk erwartet zurecht, dass sich gewählte Mitglieder des Regierungsrates vollumfänglich für den Kanton und sein Bürger einsetzen.

Für die Steuerzahler ist das Gesetz über die Magistratspersonen ein gutes Geschäft. Der Kantonsrat stimmte dem Gesetz mit einer grossen Mehrheit von 93 Prozent zu. Sämtliche Parteien sprachen sich für die ausgewogene Vorlage aus.

Deshalb stimme ich am 27. November 2022, JA zum zeitgemässen Gesetz über die Magistratspersonen.

Daniel Bättig, Kantonsrat FDP, Küssnacht am Rigi