Der Schwyzer Regierungsrat schlägt nun im Gesetzgebungsprogramm 2021 – 2022 vor, dass neu die Kosten der KESB Massnahmen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu gleichen Teilen getragen werden. Sofern die betroffene Person bzw. Familie die Kosten nicht selber tragen können. Dies wäre eine grosse finanzielle Entlassung für die Schwyzer Gemeinden/Bezirke. Gerade im Bereich der Kindesschutzmassnahmen können zum Beispiel eine angeordnete Fremdplatzierung von Kindern sehr grosse Kosten auslösen. Kosten, welche das Budget einer Gemeinde/eines Bezirks sehr belastet.
Marlene Müller-Diethelm, Wollerau
Kantonsrätin FDP
Präsidentin Chindernetz Kanton Schwyz