Fairer Kostenteiler bei KESB Massnahmen

Im Gesetzgebungsprogramm 2021 – 2022 der Schwyzer Regierung wurde auch eine neue, faire Kostenverteilung der KESB Massnahmen aufgenommen. Bis jetzt mussten die Gemeinden/Bezirke diese Kosten vollumfänglich übernehmen, ohne, dass die Gemeinden ein Mitsprachrecht für die festgelegten Massnahmen hatten. Auch konnten die Gemeinden keine Einsprache zu den angeordneten Massnahmen vollziehen. Diese Sachlage wurde im Kantonsrat und seitens der Gemeinden/Bezirke immer wieder thematisiert.

Der Schwyzer Regierungsrat schlägt nun im Gesetzgebungsprogramm 2021 – 2022 vor, dass neu die Kosten der KESB Massnahmen zwischen dem Kanton und den Gemeinden zu gleichen Teilen getragen werden. Sofern die betroffene Person bzw. Familie die Kosten nicht selber tragen können. Dies wäre eine grosse finanzielle Entlassung für die Schwyzer Gemeinden/Bezirke. Gerade im Bereich der Kindesschutzmassnahmen können zum Beispiel eine angeordnete Fremdplatzierung von Kindern sehr grosse Kosten auslösen. Kosten, welche das Budget einer Gemeinde/eines Bezirks sehr belastet.

Marlene Müller-Diethelm, Wollerau

Kantonsrätin FDP

Präsidentin Chindernetz Kanton Schwyz