Nur mit geeigneten Hunden auf die Hochjagd

Die FDP-Kantonsräte Robert Nigg und René Baggenstos fordern mit einer Motion eine Korrektur im kantonalen Jagdgesetz. Hunde, die in der Hochwildjagd zum Einsatz kommen, müssen die entsprechende Ausbildung haben.

Im Artikel 33 des 2016 revidierten kantonalen Jagdgesetz steht geschrieben, dass alle Hunde für die Hochwildjagd eingesetzt werden dürfen, die mindestens über eine Ablege- und Gehorsamsprüfung verfügen. «Der gut gemeinte Passus, der auf Intervention des damaligen Jagdverwalters den Weg ins Gesetz gefunden hat, funktioniert in der Praxis leider nicht», befindet FDP-Kantonsrat und Jäger Robert Nigg aus Gersau. 

 

Im Sinne des Tierschutzes

Zusammen mit seinem FDP-Ratskollegen und Kantonsrats-Vizepräsidenten René Baggenstos aus Brunnen hat Robert Nigg eine entsprechende Motion eingereicht. «In der Realität ist es leider so, dass Jäger teils mit nicht geeigneten Hunden versuchen, Schweissarbeiten eigenständig zu erledigen», sagt Nigg. Dies mit dem Resultat, dass nicht selten ein geprüfter und geeigneter Nachsuchspeziallisten aufgeboten werden muss. «Durch das eigenständige Vorsuchen wird jedoch die Nachsuchearbeit der Spezialisten erschwert bis verunmöglicht. «Das führt leider dazu, dass beschossenes Wild länger leiden muss oder erst gar nicht gefunden wird. Dies ist in keinem Fall Absicht der Jagd!» Zudem erschwert man mit der aktuellen Handhabung den Spezialisten der kantonalen Nachsucheorganisation ihre ohnehin schon schwierige und anspruchsvolle Arbeit. Die beiden FDP-Motionäre bitten daher den Regierungsrat, den entsprechenden Artikel im kantonalen Gesetz anzupassen. «Für die Hochwildjagd sollen künftig nur noch Jagdhunde zugelassen werden, die auf der Schweisshundepikettliste aufgeführt sind oder die vom zuständigen Wildhüter als geeignet befunden werden.»

 

Text: Roger Bürgler