Frei Wahl für Waldbesitzer

Die Teilrevision des kantonalen Waldgesetzes ist für die FDP sinnvoll und unumstritten. Eine erweiterte Umsetzung der Subsidiarität im Waldgesetz wäre darüber hinaus angebracht.

Generell begrüsst die FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz die  Teilrevision des Waldgesetzes. Insbesondere die Einhaltung der Subsidiarität im Waldgesetz ist für die FDP ein grosses Anliegen. «Insofern können wir die Delegation von Aufgaben vom Kanton an Private, wo immer sie auch möglich sind, unterstützen», sagt Kantonsrat Peter Dettling aus Lauerz.

Leistungsvereinbarungen sind auszuschöpfen

Der neue Paragraf 3 geht nach der Meinung der FDP aber zu wenig weit. Es wird sich in der Umsetzung zeigen, inwiefern das Amt für Wald und Naturgefahren bereit ist, Aufgaben insbesondere bei der Holzanzeichnung, der Projektierung und Bauleitung an Dritte zu delegieren.

Durch die entsprechende Formulierung steht es dem zuständigen Amt offen, ob es entsprechende Leistungsvereinbarungen abschliessen will. Wo es auch immer möglich und sinnvoll ist, soll eine Leistungsvereinbarung zwingend erfolgen müssen.

Was sind geeignete Dritte?

Der Begriff «geeigneten Dritten» ist für uns zu wenig schlüssig. Die Definition lässt hier offen, ob der Kanton nun Leistungsvereinbarungen mit Waldeigentümern oder Forstunternehmern abschliessen kann. «Der Abschluss von Leistungsvereinbarungen ausschliesslich mit Forstunternehmungen können wir nicht befürworten, da dies aus unserer Sicht zu einem Zwang für die Waldeigentümer führt», ergänzt Peter Dettling, welcher die Fachgruppe geleitet hat. Die Waldeigentümer sollen die freie Wahl haben können, an welche Forstunternehmern sie Aufträge vergeben wollen.

Deshalb stellt die FDP den Antrag, die Definition «geeigneten Dritten» durch den Ausdruck «Waldeigentümern und Waldeigentümer-Zusammenschlüssen» zu ersetzen.