Medienmitteilung vom 31. Oktober 2017

 

FDP-Delegierte beim lokalen Gewerbe

 

Die Delegierten der FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz trafen sich obwohl keine Entscheidungen zu treffen waren. Trotzdem gab es eine informative und spannende DV.

 

An der Delegiertenversammlung bei der Arthur Weber AG in Seewen/Schwyz informierten sich die Parteimitglieder über die Gesetzesrevision zur Prämienverbilligung, über das Positionspapier zum Thema Steuern und über die SV17, der Nachfolge-Vorlage der Unternehmenssteuerreform lll.

 

Komplexe Prämienverbilligung

Kantonsrat Ivo Husi (Schwyz) referierte über die Gesetzesrevision zur Prämienverbilligung (IPV), die aufgrund eines Vorstosses seitens CVP vom Regierungsrat ausgearbeitet wurde und im März zur Abstimmung kommt. Da es mit dem aktuellen Gesetz möglich ist, dass ein IPV-Bezüger mehr Prämienverbilligung bezieht als ihn die Prämie tatsächlich kostet, soll dieses Gesetz entsprechend angepasst werden. Unter anderem sollen beispielsweise Bezüger zum Hausarzt- oder dem HMO-Modell wechseln, damit die Prämien ohne Leistungsabbau gesenkt werden können.

 

«FDP will den Werkplatz Schwyz stärken»

Zum Schwerpunktthema «Schwyzer Finanzpolitik aus liberaler Sicht» zeigte Kantonsrat Heinz Theiler (Goldau) die Ziele der FDP auf: «Es ist wichtig, nicht nur Steuerpolitik zu betreiben, sondern auch die Standortattraktivität zu erhalten und zu erhöhen. Nur so können wir den Werkplatz Schwyz stärken». Dadurch soll die Schaffung von Arbeitsplätzen und ein Spitzenplatz als attraktiver Wohnstandort erreicht werden. «Die Standortattraktivität ist neben einem attraktiven Steuerfuss entscheidend, um Unternehmungen anzusiedeln, die hier produzieren und arbeiten. Und sie stützt unsere traditionellen Unternehmungen in ihrer Weiterentwicklung». Aus diesem Grund setzen sich die FDP.Die Liberalen dafür ein, dass der Kanton Schwyz bei den natürlichen wie auch juristischen Personen weiterhin zu den attraktivsten Kantonen der Schweiz gehört. «Durch die Nutzung der Raumentwicklung sollen die bestehenden Verkehrsträger als wirtschaftsfördernde Massnahme weiterhin ständig verbessert und gut unterhalten sein. Neue Entwicklungsgebiete sollen mit entsprechenden Erschliessungen unterstützt, Wohngebiete dafür aber beruhigt oder umfahren werden, damit Wohnen und Arbeiten innerhalb derselben Region attraktiver wird», führt Theiler weiter aus. Da der Kanton Schwyz eine solide Wohnqualität aufweist, die durch die attraktive Landschaft, durch die hochstehenden Naherholungsgebiete und schönen Wohnlagen geprägt ist, stehen die Vorzeichen gut, in diesem Bereich weiter voranzukommen. Der Kanton Schwyz profitiert von der Nähe zu den Zentren Zürich, Zug und Luzern für Einkaufen, Arbeiten und Kultur und von der guten und zuverlässigen Infrastruktur. «Ein allgemein anerkannter Faktor für eine ausgewiesen gute Wohnqualität ist schliesslich der hohe Anteil an Wohneigentum im Kanton Schwyz», schliesst Theiler sein Votum.

 

«Innerkantonaler Finanzausgleich»

Landesstatthalter Kaspar Michel zeigte die Wirkung des innerkantonalen Finanzausgleichs anhand interessanter Zahlen auf. «Seit der Einführung haben nur zwei Gemeinden ihren Steuerfuss nicht senken können, alle anderen Gemeinden und Bezirke konnten dies seither zum Teils massiv, also über 90 Prozent, tun. Auch im Jahr 2018 werden die Zahlungen für die ressourcenschwachen Gemeinden noch einmal erhöht», erläuterte Michel. Im Weiteren rief Kaspar Michel noch einmal die Aufgabe des nationalen Finanzausgleichs NFA in Erinnerung: «Der NFA beinhaltet im weiteren Sinn die Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen und regelt im engeren Sinn die Umverteilung von Finanzmitteln zwischen Bund und Kantonen und zwischen den finanziell starken und schwachen Kantonen. Die Erhaltung der steuerlichen Wettbewerbsfähigkeit der Kantone im nationalen und internationalen Verhältnis ist ein zentrales Ziel des NFA. Die aktuelle Lösung zur Finanzierung des NFAs durch die jetzige oberste Kantons-Progressionsstufe ist deshalb bedarfsgerecht, da die ‚NFA-Auslöser’ somit ihren Beitrag bezahlen». Aus diesem Grund ist die FDP der Meinung, dass die bei der letzten Steuergesetzrevision vorgenommene Anpassung des Kantonstarifs für die hohen Einkommen kombiniert mit der Erhöhung der Vermögenssteuer nun dem Kanton die Finanzen für die auszurichtenden NFA-Beiträge sichern und es diesbezüglich im Moment keine weiteren Anpassungen braucht. Weiter fordert die FDP die ressourcenschwachen Gemeinden- und Bezirksbehörden klar auf, den Betrag aus dem innerkantonalen Finanzausgleich für seinen Zweck zu nutzen und ihre Steuerfüsse zu senken. Damit würde die Steuerdisparität weiter verringert und die Steuerattraktivität des Kantons breit zunehmen.

 

SV 17 folgt auf USR lll

Nachdem im Februar dieses Jahres die USR III abgelehnt wurde, liegt nun die neue Vorlage SV17 vor, die zur Zeit zur Vernehmlassung bei den Kantonen liegt. Der Bund hat aus der Abstimmungsniederlage insofern etwas gelernt, dass die Kantone bereits vor der Abstimmung festlegen sollen, wie die Umsetzung der SV17 für ihren Kanton aussieht. Die wichtigsten Inhalte für den Kanton Schwyz sind: Den Kanton für Unternehmen steuerlich attraktiv zu erhalten, dass alle KMU steuerlich aufgrund der gesamten Belastungssenkung profitieren und dass natürliche Personen keine steuerliche Mehrbelastung haben sollen. Die geplante Inkraftsetzung der kantonalen Vorlagen ist zurzeit für den 1. Januar 2020 vorgesehen. Eher kritisch beurteilt die FDP, dass die Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent nochmals angehoben werden müsste und eine Erhöhung der Mindestvorgabe des Bundes für Familienzulagen um 30 Franken Bestandteil der Bundesvorlage ist. Dies ist ein weiteres Mal – nach Meinung der FDP – eine unzulässige Vermischung zwischen Steuergesetz und dem Gesetz für Familienzulagen.

Text: Marlene Müller

 

 

 

Legende zum Bild:

Der Goldauer Kantonsrat Heinz Theiler informierte über die Schwyzer Finanzpolitik aus liberaler Sicht zeigte.

Bild: pd