Medienmitteilung vom 3. Dezember 2014

 

Versorgungssicherheit macht FDP Sorgen

 

Die Teilrevision des Gesundheitsgesetzes kommt bei der FDP.Die Liberalen gut an. Doch das hohe Durchschnittsalter der Schwyzer Ärzte bereitet Sorgen. Ob die Versorgung hier gesichert ist, fragt die FDP.

 

Die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz begrüsst in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes das Vorgehen der Regierung. Dennoch erlauben sich die Liberalen die Frage, ob an der Verabschiedung der Gesetzesrevision festgehalten wird, wenn dieses Gesetz – abgesehen von der Beteiligung am Aufwand der Ethikkommission – keine neuen Ausgaben zur Folge hat?


Grosse Herausforderung
Andererseits würde mit eben dieser Verabschiedung allenfalls die Grundlage für den Beitrag an den Notfalldienst von zirka 75'000 Franken sowie eine Defizitzahlung an das Rettungswesen geschaffen. Eine zentrale Ergänzung wollen die Liberalen im Gesetz jedoch sehen. Beim Paragraphen «Inspektionen» fordert man die Ergänzung, dass solche nur bei bewilligungspflichtigen Heiltätigkeiten vorgenommen werden können. Sonst würde man in diesem Bereich die Türen für eine mögliche Inspektions-Wut öffnen. Bei nicht bewilligungspflichtigen Heiltätigkeiten hat der Kanton keine Kenntnis und somit auch nichts inspizieren. Was aber in den Augen der FDP.Die Liberalen im neuen Gesetz fehlt, ist der Punkt ärztliche Versorgungssicherheit. «Darauf wird gar nicht eingegangen», sagt FDP-Kantonsrätin Marlene Müller aus Wollerau. Und dies obwohl das Durchschnittsalter der Schwyzer Ärzte 53 Jahre beträgt. «Wir machen uns Sorgen um die Versorgungssicherheit im Bereich Hausärzte und glauben, dass gerade in diesem Bereich dem Kanton Schwyz eine besonders hohe Herausforderung ansteht.»

 

Vernehmlassung zur Teilrevision des Gesundheitsgesetzes


Text: Roger Bürgler