Medienmitteilung vom 17. November 2014

 

FDP-Fraktion setzt weiter auf Proporz

 

Für die FDP-Fraktion ist das Proporzverfahren für Kantonsratswahlen alternativlos. Deswegen setzt sie sich für ein mehrheitsfähiges Proporzwahlsystem ein. Ziel ist, für die Kantonsratswahlen 2016 ein gültiges Wahlsystem zu haben.

 

Um bei den Kantonsratswahlen ein möglichst korrektes Abbild der Bevölkerung zu erreichen, muss nach dem Proporzwahlverfahren gewählt werden. Darum spricht sich die Fraktion der FDP.Die Liberalen grossmehrheitlich für das Proporz-Wahlsystem aus. «Für die Kantonsratswahlen ist das Proporzwahlverfahren alternativlos», sagt denn auch FDP-Kantonsrat Christoph Räber (Hurden). «Die SVP-Initiative für die Majorzwahl des Kantonsrats widerspricht zudem dem Parlamentsgedanken fundamental.»

 

Geeint gegen den Majorz
Kritische Stimmen zum Proporz kamen innerhalb der FDP-Fraktion aus den Einerwahlkreisen, wo die Wahlen heute im Majorz-System stattfinden und so immer jene Person gewählt ist, die in der Gemeinde am meisten Stimmen erhalten hat. «Dafür haben wir durchaus Verständnis», sagt FDP-Fraktionspräsidentin Sibylle Ochsner aus Galgenen. «Da aber Mischsysteme nicht mehr zulässig sind, überwiegen nach Meinung unserer Fraktion die Vorteile des Proporzes. Zudem ist ein faires und mehrheitsfähiges Proporzwahlsystem ein urliberales Anliegen.» Nur dieses System könne sicherstellen, dass jede Wählerstimme im Kanton die ungefähr gleiche Kraft habe. «Die Schwyzer Gesamtbevölkerung soll im Kantonsrat ihrem kantonalen Wähleranteil entsprechend vertreten sein», sagt Christoph Räber. «Nicht mehr und nicht weniger. Das garantieren eben nur Proporzwahlen.» Die FDP-Fraktion fordert weiter, dass beim Proporzsystem in der Verfassung eine Regelung für Quoren vorgesehen werden kann. Die Fraktionsmehrheit sprach sich jedoch beim Gesetz gegen die Einführung eines solchen Quorums aus. Wichtig ist der Fraktion aber, dass sich sämtliche Verfechter des Proporzes auf ein mehrheitsfähiges System einigen können. Die Fraktion der FDP.Die Liberalen wird sich am Mittwoch deshalb bemühen, mit den weiteren Befürwortern des Proporzwahlsystems im Rat eine konkrete Ausgestaltung des Systems zu finden. «So können wir geeint gegen den Majorz antreten», ist Sibylle Ochsner überzeugt.

 

Schlankes und zweckmässiges Spitalgesetz
Die Totalrevision des Spitalgesetzes und die Anpassung an das geänderte Bundesrecht im Sinne der Schaffung von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit werden von der FDP als notwendig erachtet. «Die enge inhaltliche Ausrichtung an den Grundgedanken der neuen Spitalfinanzierung, die einfache, verständliche und schlanke gesetzliche Ausführung sowie die zweckmässigen und klaren Regelungen bezüglich der Zuständigkeiten und Kompetenzen werden bei der FDP-Fraktion positiv aufgenommen», sagt FDP-Kantonsrätin Marlene Müller aus Wollerau. «Das Instrument des bisherigen zweijährigen Leistungsauftrages ist aufgrund der neuen bundesrechtlichen Vorgaben überflüssig.» Die Beiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen werden auf die drei Bereiche begrenzt: Aus- und Weiterbildung, Vorhalteleistung für Notfälle und Förderung versorgungspolitisch sinnvoller Innovationen. Im neuen Spitalgesetz wird den Schwyzer Spitälern die Möglichkeit, zusätzliche Investitionsbeiträge im Rahmen von gemeinwirtschaftlichen Leistungen zu erhalten, verwehrt. Dies obwohl es Kantone gibt, die «ihre» Spitäler mit Beiträgen in Millionenhöhe unterstützen und somit den Wettbewerb verzerren. «Dies ist bei den Schwyzer Spitälern insbesondere bei den Tarifverhandlungen spürbar», erläutert Marlene Müller. Die FDP vertritt die Meinung, dass solche Stützungsbeiträge nicht im Sinne des in der neuen Spitalfinanzierung auf Bundesebene eingeführten Wettbewerbsprinzip sind. «Die FDP ist weiterhin für eine strikte Regelung im Umgang mit gemeinwirtschaftlichen Leistungen.»


Text: Roger Bürgler