Medienmitteilung vom 15. November 2013

 

FDP kämpft für Wettbewerbsfähigkeit

 

Die FDP ist sich der grossen Verantwortung für gesunde Kantonsfinanzen bewusst. Darum ist sie für eine Erhöhung der Vermögensbesteuerung um 0.1 Promille und unterstützt bei der Teilrevision des Steuergesetzes auch die Einführung eines neuen Kantonstarifs bei Einkommen ab 225'000 Franken. Bei der Dividendenbesteuerung werden massvolle 60 Prozent Rabatt gefordert.

 

Somit folgt die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz im Zusammenhang mit den notwendigen Massnahmen zur Gesundung der Kantonsfinanzen in zwei von drei Punkten der Regierung. Die FDP hat in der Geschäftsleitung und in der Fraktion die kantonale Finanzsituation detailliert und intensiv diskutiert. «Immer mit dem Hauptziel, dass durch die Teilrevision unser Kanton keinen Rang in seiner Wettbewerbsfähigkeit verliert», kommentiert Parteipräsidentin Nationalrätin Petra Gössi (Küssnacht) die Überlegungen ihrer Partei.

 

Die Verantwortung erkennen
Im Vordergrund für die unvermeidliche Anpassung des Steuergesetzes steht eindeutig die Verantwortung, welche die Politik gegenüber den Staatsbürgern zu tragen hat. «Das Defizit im kantonalen Haushalt muss unbedingt beseitigt werden», sagt Petra Gössi weiter. «Für uns ist die Teilrevision grundsätzlich eine ausgewogene Vorlage im Gesamtwerk der kantonalen Haushaltsanierung.» Deshalb schloss sich die FDP bei der Einführung eines neuen Kantonstarifs und der Erhöhung der Vermögensbesteuerung den Vorschlägen der Regierung an. Der Kanton bleibt trotz der moderaten Steuererhöhung im interkantonalen Wettbewerb attraktiv, da das Steuersubstrat immer noch weniger besteuert wird, als dies andere Kantone mit tiefen Steuern tun. «Wir sind überzeugt, dass der Kanton Schwyz auch nach Durchführung der Teilrevision seinen Spitzenplatz in der Wettbewerbsfähigkeit wahren kann.» Dies belegen auch die Ausführungen der regierungsrätlichen Vorlage.

 

Weitere Steuererhöhungen damit vom Tisch
Nicht gleicher Meinung wie die Regierung ist FDP.Die Liberalen jedoch bei der Dividendenbesteuerung. Hier sei es wichtig, dass die Besteuerung der Dividenden zumindest die Abgaben in den nationalen Finanzausgleich (NFA) aus den Dividendenbezügen decken kann. Dies könne mit einem Dividendenrabatt von 60 Prozent weitgehend erreicht werden. «Einen solchen Rabatt gewähren auch umliegende Kantone und wir dürfen in dieser zentralen Frage nicht ins Hintertreffen geraten», erklärt Petra Gössi die Haltung ihrer Partei. Und für die FDP ist klar: «Weitere Steuererhöhungen sind damit bis auf weiteres vom Tisch.» Der Betrag, der nach der Definition der Mehreinnahmen für einen ausgeglichenen Staatshaushalt noch fehlt, müsse zwingend über Einsparungen und Strukturoptimierungen erreicht werden. «Die bereits vorliegenden Sparvorschläge sowie weitere, zwingend notwendige Aufwandreduktionen und Optimierungen müssen nun mit aller Konsequenz angegangen werden.»

 

Vernehmlassung zur Teilrevision des Steuergesetzes 2015

 

Text: Roger Bürgler