FDP stimmt ohne Freude der Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes zu

Die FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz unterstützt die Teilrevision des Planungs- und Baugesetztes. Die Anpassungen widersprechen zwar unserer politischen Überzeugung, sind jedoch aufgrund der Bundesgesetzgebung und den Erläuterungen des Bundesbeschlusses vom 10. April 2019 unumgänglich. 

«Um den Zeitraum des Einzonungsstopps so kurz als möglich zu halten, ist es sinnvoll, die Beschränkung der Teilrevision nur auf das Nötigste und das vom Bund Vorgegebene zu beschränken», führt Kantonsrat Peter Dettling aus Lauerz aus, welcher die Fachgruppe geleitet hat. Die aktuell gültige Regelung zur Befreiung der Abgabepflicht für die unmittelbar dem öffentlichen Interesse dienende Nutzung, scheint nach dem Prüfbericht des Bundesamtes für Raumentwicklung zu grossen Rechtsunsicherheiten zu führen. Deswegen soll die Abgabebefreiung nur für die Gemeinwesen gelten.

Schlechtere Stellung gegenüber der ursprünglichen Regelung

Die Gewährung eines Freibetrages, welcher bei Um- oder Aufzonungen von der Mehrwertabgabe abgezogen werden kann, scheint nach strenger Auslegung des Bundesrechts nicht gültig zu sein. Die Umwandlung in eine Freigrenze, wie sie in fast allen Kantonen verwendet wird, befürwortet die FDP. Die Freigrenze von Fr. 30'000.- erscheint auch für die FDP sinnvoll. «Diese Anpassung hat jedoch den Nachteil, dass nur noch Um- oder Aufzonungen unter dem Mehrwert von Fr. 30'000.- begünstigt werden. Diejenigen, welche diese Schwelle überschreiten, haben die volle Mehrwertabgabe zu entrichten und werden demnach gegenüber der ursprünglichen Regelung schlechter gestellt», meint Peter Dettling.

Zwang zur Annahme der Änderung

Die FDP bedauert, dass die Fälligkeit zur Regelung der Mehrwertabgabe beim Baurecht nicht in Etappen erfolgen kann. Gerade im Baurecht fällt der Mehrwert nicht gleich zu Beginn der Einzonung an, sondern erfolgt erst über einen langen Zeitraum durch die Entrichtung des Baurechtszinses. Deshalb trägt der Grundstückeigentümer die Last der Mehrwertabgabe selbst, wenn sie gleich zu Beginn fällig wird. «Unter Umständen müssen Kapitalzinsen entrichtet werden, weil der Baurechtszins erst im Laufe der Jahre überwiesen wird und so zusätzliche finanzielle Belastungen entstehen», sagt Peter Dettling. Auch die mögliche Regelung, dass der Baurechtnehmer die Mehrwertabgabe mit einer Bevorschussung des Baurechtszinses ausgleichen könnte (sog. Vorfinanzierung), erachtet die FDP als eine gewichtige Benachteiligung des Baurechtnehmers. Da die «Drittelsregelung» nicht bundesrechtskonform ist, ist die FDP gezwungen, die Änderung entgegen ihrer Überzeugung zu befürworten.

Die FDP.Die Liberalen Kanton Schwyz stimmen dieser Teilrevision des Planungs- und Baugesetzes ohne Freude zu.