Es fehlt an Deponieraum – FDP-Kantonsräte fordern Massnahmen

Im Kanton Schwyz fehlen hunderttausende Kubikmeter Ablagerungsraum. Es droht gar ein Deponie-Desaster. Die FDP-Räte Marlene Müller-Diethelm und Bruno Sigrist fordern in einem Postulat Massnahmen. 

FDP-Kantonsrat Bruno Sigrist und FDP-Kantonsrätin und Kantonalpräsidentin Marlene Müller-Diethelm fordern in einem Postulat Massnahmen zur Verbesserung der Schwyzer Deponie-Situation.

Mit der überarbeiteten «Deponieplanung Kanton Schwyz» sind nun die Fakten des Jahres 2017 bekannt. Und diese zeigen eine prekäre Situation. Der Ablagerungsbedarf sowohl für Aushubmaterial wie auch Inertstoffe ist in fast allen sechs definierten Schwyzer Deponieregionen grösser als das noch vorhandene Deponievolumen. «Es fehlen einige hunderttausend Kubikmeter Ablagerungsraum», sagt FDP-Kantonsrätin und Kantonalpräsidentin Marlene Müller-Diethelm (Wollerau). «Dabei ist der Kanton gemäss entsprechender Verordnung dazu verpflichtet, die Abfallplanung zu führen.»

Güseltourismus aus dem Kanton Schwyz?

«Die Situation ist vor allem im mittleren und äusseren Kantonsteil nicht mehr tragbar», ergänzt FDP-Kantonsrat Bruno Sigrist (Feusisberg), der zusammen mit Marlene Müller-Diethelm ein Postulat zum Thema einreichte. «Die Folge ist, dass aus dieser Situation heraus starke Marktverzerrungen stattfinden.» So komme es immer häufiger vor, dass Schwyzer Unternehmer Inerd-Deponien in anderen Kantonen aufsuchen und diese aufgrund ihrer kantonalen Vorgaben nur sehr beschränkt bereit sind, das Schwyzer Problem zu lösen. «Zudem ist dies weder ökologisch noch ökonomisch sinnvoll», sagt Bruno Sigrist weiter. Aber offensichtlich ist es im Kanton Schwyz nicht ganz einfach, eine neue Deponie zu eröffnen und zu betreiben. «Das Verfahren für eine Deponiebewilligung im Kanton Schwyz gegenüber anderen Kantonen ist zu kompliziert, sehr zeitaufwändig und vor allem teuer», erklärt Marlene Müller-Diethelm. Will ein Unternehmer eine Deponie planen, errichten und betreiben, muss er den ganzen Prozess ab Festsetzung im Richtplan selber organisieren und finanzieren. «Lehnt der Stimmbürger der Standortgemeinde den entsprechenden Nutzungsplan ab, ist das ganze Geld verloren und dem Kanton fehlt der dringend notwendige Ablagerungsraum.»

Kanton St. Gallen als Vorbild

Daher fragen Marlene Müller-Diethelm und Bruno Sigrist im Postulat die Schwyzer Regierung an, ob im Rahmen der anstehenden Revision des Planungs- und Baugesetzes in diesem Punkt auch eine Verfahrensänderung bei der Bewilligung zur Realisierung einer Deponie denkbar wäre? «Der Kanton St. Gallen macht dies mit einem kombinierten Verfahren mittels eines Sondernutzungsplans und anschliessendem Baubewilligungsverfahren vor», sagt Marlene Müller-Diethelm. «Dies wäre ein guter Ansatz.» Schliesslich ist der Kanton in der Pflicht, kurz- und mittelfristig genügend Deponieraum sicher zu stellen und somit Betreiber von Deponien zu finden.

Text: Roger Bürgler