Unklarheiten beseitigen und Staatskosten sparen

Ja so kann man in groben Zügen das neue Gesetz über die Magistratspersonen zusammenfassen. Mit dem neuen Gesetz regeln wir endlich den Lohnanspruch bei Mutterschaft, was heute nicht der Fall ist. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für unsere Magistratspersonen. Das lebenslange Ruhegehalt wird abgeschafft und bei einem Rücktritt oder Nichtwahl bezieht der Regierungsrat noch 6 Monate sein Gehalt. Dies entspricht der heutigen Praxis in der Gesellschaft für Kaderpersonen. Und ja der Lohn wird zwar erhöht, aber dafür das Vollamt eingeführt. Die Bürgerinnen und Bürger unseres Kantons dürfen zurecht erwarten, dass ein gewähltes Regierungsratsmitglied sich vollkommen für sie einsetzt. Mit einem Ja an der Urne werden wir eine der Realität angepasste Regelung einführen, welche dazu noch Staatskosten spart. Dazu sage ich klar Ja am 27. November.

Karl Camenzind

Kantonsrat FDP Gersau