Falscher Zeitpunkt für gefährliche Experimente

Selten war es derart klar, ob man sich für die Initiative oder den Gegenvorschlag entscheiden soll wie bei der Unternehmens-Verantwortungs-Initiative (UVI). Letzterer tritt bei einem Nein zur Initiative automatisch in Kraft. Der Gegenvorschlag beinhaltet griffige Massnahmen und schafft verbindliche Regeln – darüber hinaus überzeugt er auch auf technisch-juristischer Ebene. Dies ganz im Gegensatz zur extremen Initiative.

Diese strotzt nur so vor gefährlichen Experimenten: Dazu gehört vor allem die Forderung nach einem weltweit einzigartigen Haftungsmechanismus. Rechtsstaatlich völlig unhaltbar ist auch die geforderte Beweislastumkehr. Mit dieser Systemänderung sind Schweizer Unternehmen zusätzlich verantwortlich für das Handeln von eigenständigen Lieferanten. Sie haften – sogar ohne eigenes Verschulden – für «wirtschaftlich kontrollierte» Lieferanten, sofern sie nicht beweisen können, dass sie ihre Lieferanten lückenlos überwachen.

Im Gegensatz zum sinnvollen Gegenvorschlag, schadet die UVI der Wirtschaft massiv und dies ausgerechnet jetzt, da die meisten Unternehmen mit den Folgen von Covid-19 zu kämpfen haben. Jetzt wollen wir ohne Not unsere Unternehmen gegenüber der ausländischen Konkurrenz benachteiligen und weitere Arbeitsplätze aufs Spiel setzen? Nein danke! Ich stimme am 29. November überzeugt und ohne falsche Scham Nein, damit sofort ein griffiger Gegenvorschlag in Kraft treten kann.

Dominik Zehnder, Bäch

Kantonsrat FDP