Denkmalschutz auf Abwegen

Zur aktuellen Praxis des Schwyzer Denkmalschutzes

 

Der Schwyzer Kantonsrat hat am 6. Februar 2019 das Denkmalsschutzgesetz komplett überarbeitet, mit dem Ziel, klarere rechtliche Grundlagen zu schaffen und die Willkür der Denkmalpflege einzudämmen. Diese Gesetzesänderung ist seit dem 1. Januar 2020, also folglich gerade mal ein Jahr in Kraft. Die aktuelle Praxis der Schwyzer Denkmalpflege zeigt jedoch immer mehr, dass dem Begehren des Kantonsrates in keinster Weise nachgekommen wird. Willkür und einseitige Subjektivität nehmen Überhand. Dies zeigen Beispiele der letzten Monate, in denen Entscheide zur Schutzwürdigkeit von Wohnhäusern über die Köpfe der Eigentümer hinweg gefällt werden. Neuestes Beispiel erschienen im Boten der Urschweiz vom letzten Donnerstag, 21. Januar: Ein Bauernhaus in Goldau aus dem Ende des 19. Jahrhunderts, welches nicht im Schutzinventar eingetragen ist, wird kurzerhand unter Schutz gestellt und so ein Neubau verhindert. Es zeigt sich wieder mal, dass die Einstufung der Schutzwürdigkeit doch nur ein Aspekt der persönlichen Ansicht ist und nicht klaren Kriterien folgt.

Es scheint mir, als gehe es in der Denkmalpflege nicht mehr um die Qualität der schutzwürdigen Bauten, sondern viel mehr, möglichst viele Gebäude unter Schutz stellen zu wollen; Mit dem Ziel, in jeder Gemeinde Wohnhäuser von jeder Altersepoche, jedem Baustil und genügender Anzahl zu finden und zu erhalten.

Bald werden wir so überhaupt keine neuen Gebäude mehr bauen können. Ein Freilichtmuseum à la Ballenberg Namens Schweiz.

Peter Dettling, Kantonsrat FDP, Lauerz