FDP-Fraktion: Transparenzgesetz verursacht unnötigen Mehraufwand

Das Volk sagte knapp Ja und somit muss die Transparenz-Initiative umgesetzt werden. Dazu steht auch die FDP-Fraktion. Doch von der Vorlage des Regierungsrates sind die Liberalen wenig begeistert.

«Bei der Beratung der Umsetzung der Transparenz-Initiative innerhalb der FDP-Fraktion fiel einmal mehr auf, dass das neue Gesetz zu einem erheblichen Mehraufwand für die Parteien und zu einer Aufblähung der Bürokratie beim Staat führt», sagt der Schwyzer FDP-Kantonsrat Markus Kern.

Schlicht und einfach unnötig

«Im Kanton Schwyz haben wir kein Problem mit der Politikfinanzierung», sagt Markus Kern weiter. «Bei uns entscheidet nicht das Geld über Abstimmungen und Wahlen, sondern gute Argumente.» Vor diesem Hintergrund ist die FDP.Die Liberalen des Kantons Schwyz wie bereits im damaligen Abstimmungskampf der Meinung, dass es kein solches Transparenzgesetz braucht. Für die FDP-Fraktion ist aber genauso klar, dass der Volksauftrag umzusetzen ist, auch wenn dabei in den «sauren Apfel» gebissen werden muss. Bei der damaligen Volksabstimmung hat eine hauchdünne Volksmehrheit von lediglich 305 Stimmen (!) die Initiative angenommen. «Bei einem derart knappen Resultat wäre es daher richtig, wenn das letzte Wort für die Umsetzung des Verfassungsartikels bei den Schwyzer Stimmenden liegen würde», ergänzt FDP-Fraktionschef Dominik Zehnder (Bäch). Fraktions-intern widerspiegelt sich der damalige Volkswille genauso. 

Nein zu einer Denkmalschutz-Kommission

Das rechtsgültige Natur- und Heimatschutzgesetz stammt aus dem Jahre 1927 und dieses gilt es zu revidieren. Das scheint in den Augen der FDP-Fraktion auf gutem Weg zu sein. «Das neue Gesetz über die Denkmalpflege und Archäologie kommt schlank und viel klarer daher», sagte FDP-Kantonsrätin und Parteipräsidentin Marlene Müller (Wollerau). «Wir unterstützen das Vorhaben, dass es nur noch ein Schutzinventar gibt, die Eigentümer neu ein Rechtsmittel erhalten, gleichzeitig aber auch die Hürden hoch genug vor einem Eingriff in das Privateigentum sind. Das ist ganz im liberalen Sinne.» Neu muss für jedes Schutzobjekt das Schutzziel genau festgelegt werden. «Dies bedeutet für die Eigentümer eine höhere Rechtssicherheit», so Marlene Müller weiter. Die FDP-Fraktion will hingegen keine Kommission für den Denkmalschutz. «Eine solche Kommission würde die Abläufe nur verlangsamen und die Eigentümer müssten noch länger auf eine Bewilligung warten als heute», ist Marlene Müller überzeugt. Hinzu kommt, dass die Kommission, so wie sie vorgesehen ist, gar keine Entscheidungsbefugnis hätte und einzig ein beratendes Organ wäre. «Das ist nicht im Sinne der FDP. Wir setzen uns für ein schlankes und eigentümerfreundliches Gesetz ein».

Gegen einen Generalverdacht

Seitens der FDP-Fraktion wird es zudem einen Streichungsantrag im Denkmalschutz-Gesetz geben. Im Passus Strafbestimmung soll das Wort "Fahrlässigkeit" gestrichen werden. «Dieses stellt den Bürger unter Generalverdacht, was nicht richtig ist», sagt FDP-Kantonsrätin Sibylle Ochsner (Galgenen). Für uns ist es ein bedeutender Unterschied, ob jemand vorsätzlich oder fahrlässig handelt.»