«Das Milizsystem nicht an die Wand fahren»

In ihrer Vernehmlassung für das neue Transparenzgesetz fordert die FDP.Die Liberalen, das Gesetz so schlank wie möglich zu halten und nicht über den Initiativtext hinauszugehen.

pd. Die FDP.Die Liberalen ist überzeugt, dass das neue Transparenzgesetz noch einiges zu diskutieren geben wird. «Vor allem in kleinen Gemeinden, in denen sich der Vorstand der Ortspartei bewusst sein muss, was er alles berücksichtigen muss, ist der Aufwand enorm», sagt Markus Kern, der die Vernehmlassung leitet. In der Initiative wurde gefordert, dass alle Parteien und politische Gruppierungen, Kampagnenkomitees, Lobbyorganisationen und sonstige Organisationen, die sich an Abstimmungskämpfen sowie Wahlen beteiligen –welche in die Kompetenz von Kanton, Bezirke und Gemeinden fallen – ihre Finanzen offenlegen müssen. Nun sollen aber auch alle Kandidierenden für ein öffentliches Amt auf Kantons- und Bezirksebene sowie für Exekutiven und Legislativen auf kommunaler Ebene ihre Interessenbindungen bei der Anmeldung ihrer Kandidatur offenlegen müssen. «Das geht weiter als der Initiativtext und kommt für uns deshalb nicht in Frage», sagt Kern, «denn in der Initiative waren klar nur Politiker gemeint». 

Welche Angaben sind notwendig, damit die geforderte Transparenz sichergestellt werden kann?

Aufgefallen ist der FDP auch, dass die Fristen für eine Einreichung eines Budgets oder eine Schlussabrechnung sehr knapp gesetzt sind. «Da kommen nicht nur kleinere Ortsparteien klar an Ihre Grenzen. Denn die Parteien werden im Kanton Schwyz im Milizsystem geführt und das Milizsystem dürfen wir nicht an die Wand fahren», führt Kantonsrat Markus Kern weiter aus. Weiter ist die FDP der Meinung, dass die Einreichungs- und Prüfstelle weder die Finanzkontrolle noch die Rechnungsprüfungskommission der Bezirke und Gemeinden sein kann, diese Aufgabe wäre völlig artfremd. «Für Wahlen und Abstimmungen ist immer die Staatskanzlei oder die Kanzleien der Bezirke und Gemeinden zuständig. Somit wäre es folglich richtig, dass die Budgets und Rechnungen bei den Kanzleien eingereicht und geprüft werden», so Kern weiter.

Trennung von Kirche und Staat

Sinn und Zweck der Initiative war die Offenlegung der Politikfinanzierung. Warum nun die Regierung auch noch den Erziehungs- und Bankrat, den Datenschutzbeauftragen und deren Stellvertreter oder auch den Jugend- und Zwangsmassnahmenrichter darunter zählen, welche nicht der Volkswahl unterstehen, ist nicht nachvollziehbar. Völlig unverständlich ist, dass sogar Ämter der Kantonalkirche und der Kirchgemeinde erwähnt werden, «Wir haben eine klare Trennung von Kirche und Staat. Somit muss das zwingend wieder gestrichen werden», sagt Markus Kern.

Verlust demokratischer Freiheit

In der durch das Transparenzgesetz wegfallenden Möglichkeit von wilden Listen sieht die FDP einen klaren Verlust demokratischer Freiheiten. «Darauf haben wir klar vor der Abstimmung hingewiesen und als freiheitliche Partei bedauern wir den Wegfall dieses – im Kanton Schwyz äusserst beliebten – Instruments ausserordentlich. Es wird sich aber als Eigentor der linken Initianten erweisen, die in der Vergangenheit stark davon profitiert haben», bilanziert Markus Kern abschliessend.